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REVOSax - Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen

Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Änderung der VwV Abiturprüfung 2025

Vollzitat: Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Änderung der VwV Abiturprüfung 2025 vom 16. August 2023 (MBl. SMK S. 89)

Verwaltungsvorschrift
des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus
zur Änderung der VwV Abiturprüfung 2025

Vom 16. August 2023

Die VwV Abiturprüfung 2025 vom 25. April 2023 (MBl. SMK S. 38) wird wie folgt geändert:

I.

Ziffer I Nummer 4 Buchstabe k Anstriche 3 und 5 werden wie folgt gefasst:

Im Fach Informatik sind zugelassen:

[…]
in den Prüfungsteilen B und C der Prüfung Dokumentationen für Python 3 oder Java oder andere Software, welche durch die oberste Schulaufsichtsbehörde in einem gesonderten Schreiben festgelegt wird
[…] und
in den Prüfungsteilen B und C der Prüfung Computer im Rahmen einer geschlossenen Plattform auf dem die Software aus der entsprechenden Softwareliste installiert sein muss, die der Prüfling im Unterricht genutzt hat.

II.

Diese Verwaltungsvorschrift tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.

Dresden, den 16. August 2023

Der Staatsminister für Kultus
Christian Piwarz

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Verweis auf Bundesgesetze

    Fundstelle und systematische Gliederungsnummer

    MBl. SMK 2023 Nr. 7, S. 89
    Fsn-Nr.: 710

    Gültigkeitszeitraum

    Fassung gültig ab: 1. September 2023