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REVOSax - Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen

Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz zur Änderung der VwV gerichtliche Bekanntmachungen

Vollzitat: Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz zur Änderung der VwV gerichtliche Bekanntmachungen vom 17. Januar 2005 (SächsJMBl. S. 2)

Verwaltungsvorschrift

des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz
zur Änderung der VwV gerichtliche Bekanntmachungen

Vom 17. Januar 2005

I.

Die Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz zur Veröffentlichung gerichtlicher Bekanntmachungen ( VwV gerichtliche Bekanntmachungen ) vom 23. April 1998 (SächsJMBl. S. 48), geändert und verlängert durch Ziffer I Nr. 12 der Verwaltungsvorschrift vom 27. November 2003 (SächsABl. S. 1160), wird wie folgt geändert:

1.   Folgende Ziffer I wird eingefügt:

„I.

  1. Für die nach der Insolvenzordnung vorgeschriebenen öffentlichen Bekanntmachungen wird gemäß § 9 Abs. 1 Satz 1 der Insolvenzordnung (InsO) vom 5. Oktober 1994 (BGBl. I S. 2866), die zuletzt durch Artikel 5 Abs. 22 des Gesetzes vom 15. Dezember 2004 (BGBl. I S. 3396, 3404) geändert worden ist, in Verbindung mit § 1 der Verordnung zu öffentlichen Bekanntmachungen in Insolvenzverfahren im Internet vom 12. Februar 2002 (BGBl. I S. 677) für alle Gerichte das länderübergreifende, zentrale elektronische Informations- und Kommunikationssystem www.insolvenzbekanntmachungen.de bestimmt.
  2. Die amtlichen Bekanntmachungen in Konkurs-, Vergleichs- und Gesamtvollstreckungsverfahren, auf die die vor dem In-Kraft-Treten der Insolvenzverordnung geltenden Vorschriften anzuwenden sind, werden weiterhin in dem für amtliche Bekanntmachungen des Gerichts bestimmten Blatt veröffentlicht. Gleiches gilt für Insolvenzverfahren, die vor dem 1. Dezember 2001 eröffnet worden sind. Im Übrigen werden die nach der Insolvenzordnung vorgeschriebenen öffentlichen Bekanntmachungen ausschließlich im Internet veröffentlicht.
  3. Die Löschungsfrist im Sinne des § 3 Abs. 1 der Verordnung zu öffentlichen Bekanntmachungen in Insolvenzverfahren im Internet beträgt einen Monat."

2.   Die bisherigen Ziffern I bis V werden zu den Ziffern II bis VI.

II.

Diese Verwaltungsvorschrift tritt am 1. Februar 2005 in Kraft.

Dresden, den 17. Januar 2005

Der Staatsminister der Justiz
Geert Mackenroth

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Verweis auf Bundesgesetze

    Fundstelle und systematische Gliederungsnummer

    SächsJMBl. 2005 Nr. 1, S. 2

    Gültigkeitszeitraum

    Fassung gültig ab: 1. Februar 2005

    Fassung gültig bis: 31. Dezember 2011