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REVOSax - Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen

Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit zur Aufhebung von Rechtsvorschriften

Vollzitat: Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit zur Aufhebung von Rechtsvorschriften vom 4. Dezember 2001 (SächsGVBl. 2002 S. 178)

Verordnung
des Sächsischen Staatsministeriums
für Wirtschaft und Arbeit
zur Aufhebung von Rechtsvorschriften

Vom 4. Dezember 2001

Es wird verordnet aufgrund von

  1. § 27 Abs. 1 Nr. 1 des Verwaltungskostengesetzes des Freistaates Sachsen (SächsVwKG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. September 1999 (SächsGVBl. S. 545), das durch Artikel 8 des Gesetzes vom 28. Juni 2001 (SächsGVBl. S. 426, 427) geändert worden ist, hinsichtlich des Artikels 1 im Einvernehmen mit dem Staatsministerium der Finanzen,
  2. § 18 Abs. 2 Satz 1 des Beamtengesetzes für den Freistaat Sachsen (Sächsisches Beamtengesetz – SächsBG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juni 1999 (SächsGVBl. S. 370, 2000 S. 7) hinsichtlich der Artikel 2 und 3 im Benehmen mit dem Staatsministerium des Innern,
  3. § 4 Abs. 2 in Verbindung mit § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Ausführung und Ergänzung des Rechts der Industrie- und Handelskammern im Freistaat Sachsen (SächsIHKG) vom 18. November 1991 (SächsGVBl. S. 380), das durch Artikel 5 des Gesetzes vom 10. Dezember 1998 (SächsGVBl. S. 662, 663) geändert worden ist, hinsichtlich des Artikels 4,
  4. § 32 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 des Bundesberggesetzes (BBergG) vom 13. August 1980 (BGBl. I S. 1310), das zuletzt durch Artikel 5 Abs. 32 des Gesetzes vom 26. November 2001 (BGBl. I S. 3138, 3186) geändert worden ist, in Verbindung mit § 1 der Verordnung der Sächsischen Staatsregierung zur Übertragung von Ermächtigungen nach dem Bundesberggesetz (BBergG-Ermächtigungsverordnung – BergErmVO) vom 12. Dezember 2000 (SächsGVBl. S. 537) hinsichtlich des Artikels 5 sowie
  5. § 10 Abs. 3 Satz 2 des Straßengesetzes für den Freistaat Sachsen (Sächsisches Straßengesetz – SächsStrG) vom 21. Januar 1993 (SächsGVBl. S. 93), das zuletzt durch § 8 des Gesetzes vom 18. Juli 2001 (SächsGVBl. S. 453, 454) geändert worden ist, hinsichtlich des Artikels 6:

Artikel 1
Aufhebung der Verordnung
des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit
über die Benutzungsgebühren für die Inanspruchnahme der Materialprüfungsanstalt für das Bauwesen des Freistaates Sachsen

Die Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit über die Benutzungsgebühren für die Inanspruchnahme der Materialprüfungsanstalt für das Bauwesen des Freistaates Sachsen vom 5. Juni 1992 (SächsGVBl. S. 302) wird aufgehoben.

Artikel 2
Änderung der Verordnung
des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit
über die Ausbildung und Prüfung für den höheren Staatsdienst im Markscheidefach

§ 32 der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit über die Ausbildung und Prüfung für den höheren Staatsdienst im Markscheidefach (MarkAPV) vom 23. Mai 1995 (SächsGVBl. S. 182) wird wie folgt geändert:

  1. Die Absatzbezeichnung „(1)“ wird gestrichen.
  2. Absatz 2 wird aufgehoben.

Artikel 3
Änderung der Verordnung
des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit
über die Ausbildung und Prüfung für den höheren Staatsdienst im Bergfach

§ 30 der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit über die Ausbildung und Prüfung für den höheren Staatsdienst im Bergfach (BergAPV) vom 23. Mai 1995 (SächsGVBl. S. 187) wird wie folgt geändert:

  1. Die Absatzbezeichnung „(1)“ wird gestrichen.
  2. Absatz 2 wird aufgehoben.

Artikel 4
Aufhebung der Verordnung
des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit
über die Bestimmung der Rechnungsprüfungsstelle für die Industrie- und Handelskammer des Freistaates Sachsen

Die Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit über die Bestimmung der Rechnungsprüfungsstelle für die Industrie- und Handelskammer des Freistaates Sachsen vom 18. Januar 1995 (SächsGVBl. S. 53) wird aufgehoben.

Artikel 5
Aufhebung der Verordnung
des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit
über Feldes- und Förderabgaben

Die Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit über Feldes- und Förderabgaben (FFVO) vom 17. März 1993 (SächsGVBl. S. 278) wird aufgehoben.

Artikel 6
Änderung der Verordnung
des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit
über die bautechnische Prüfung baulicher Anlagen in öffentlichen Straßen

Die Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit über die bautechnische Prüfung baulicher Anlagen in öffentlichen Straßen (StrPrüfVO) vom 14. August 1996 (SächsGVBl. S. 372) wird wie folgt geändert:

  1. In der Inhaltsübersicht wird die Überschrift zu § 16 wie folgt gefasst: „§ 16 aufgehoben“.
  2. § 16 wird aufgehoben.

Artikel 7
In-Kraft-Treten

Artikel 4 dieser Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung des Gesetzes zur Aufhebung von Rechtsvorschriften im Freistaat Sachsen vom 6. Juni 2002 (SächsGVBl. S. 168) in Kraft. Im Übrigen tritt diese Verordnung am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.

Dresden, den 4. Dezember 2001

Der Staatsminister für Wirtschaft und Arbeit
Dr. Kajo Schommer

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Verweis auf Bundesgesetze

    Fundstelle und systematische Gliederungsnummer

    SächsGVBl. 2002 Nr. 9, S. 178

    Gültigkeitszeitraum

    Fassung gültig ab: 3. Juli 2002