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Gesetz über die Berufe in der medizinischen Technologie

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  Inhaltsübersicht
Teil 1
 Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung
  § 1 Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung
  § 2 Rücknahme der Erlaubnis
  § 3 Widerruf der Erlaubnis
  § 4 Ruhen der Erlaubnis
Teil 2
 Vorbehaltene Tätigkeiten
  § 5 Vorbehaltene Tätigkeiten für Medizinische Technologinnen und Medizinische Technologen
  § 6 Ausnahmen von den vorbehaltenen Tätigkeiten
Teil 3
 Ausbildung und Ausbildungsverhältnis
Abschnitt 1
 Allgemeines
  § 7 Nichtanwendung des Berufsbildungsgesetzes
Abschnitt 2
 Ziele der Ausbildung
  § 8 Allgemeines Ausbildungsziel
  § 9 Berufsspezifisches Ausbildungsziel für Medizinische Technologinnen für Laboratoriumsanalytik und Medizinische Technologen für Laboratoriumsanalytik
  § 10 Berufsspezifisches Ausbildungsziel für Medizinische Technologinnen für Radiologie und Medizinische Technologen für Radiologie
  § 11 Berufsspezifisches Ausbildungsziel für Medizinische Technologinnen für Funktionsdiagnostik und Medizinische Technologen für Funktionsdiagnostik
  § 12 Berufsspezifisches Ausbildungsziel für Medizinische Technologinnen für Veterinärmedizin und Medizinische Technologen für Veterinärmedizin
Abschnitt 3
 Ausbildung
  § 13 Dauer und Struktur der Ausbildung
  § 14 Voraussetzungen für den Zugang zur Ausbildung
  § 15 Anrechnung gleichwertiger Ausbildungen
  § 16 Anrechnung von Fehlzeiten
  § 17 Verlängerung der Ausbildungsdauer
  § 18 Mindestanforderungen an Schulen
  § 19 Praktische Ausbildung
  § 20 Praxisanleitung
  § 21 Träger der praktischen Ausbildung
  § 22 Aufgaben und Gesamtverantwortung der Schule
  § 23 Praxisbegleitung
  § 24 Schulinternes Curriculum und Ausbildungsplan
  § 25 Staatliche Prüfung
Abschnitt 4
 Ausbildungsverhältnis
  § 26 Ausbildungsvertrag
  § 27 Inhalt des Ausbildungsvertrages
  § 28 Wirksamkeit des Ausbildungsvertrages
  § 29 Vertragsschluss bei Minderjährigen
  § 30 Anwendbares Recht
  § 31 Pflichten des Trägers der praktischen Ausbildung
  § 32 Arbeitnehmereigenschaft der auszubildenden Person
  § 33 Pflichten der auszubildenden Person
  § 34 Ausbildungsvergütung
  § 35 Überstunden
  § 36 Probezeit
  § 37 Ende des Ausbildungsverhältnisses
  § 38 Beendigung des Ausbildungsvertrages durch Kündigung
  § 39 Wirksamkeit der Kündigung
  § 40 Beschäftigung im Anschluss an das Ausbildungsverhältnis
  § 41 Nichtigkeit von Vereinbarungen
Teil 4
 Anerkennung von Berufsqualifikationen
Abschnitt 1
 Allgemeine Vorschriften
  § 42 Begriffsbestimmungen
  § 43 Nichtanwendung des Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes
  § 44 Prüfungsreihenfolge
  § 45 Bescheid über die Feststellung der Gleichwertigkeit der Berufsqualifikation
Abschnitt 2
 Besondere Vorschriften
  § 46 Anerkennung von außerhalb des Geltungsbereichs dieses Gesetzes erworbenen Berufsqualifikationen
  § 47 Wesentliche Unterschiede
  § 48 Ausgleich wesentlicher Unterschiede durch Berufserfahrung oder lebenslanges Lernen
  § 49 Anpassungsmaßnahmen
  § 50 Eignungsprüfung oder Anpassungslehrgang
  § 51 Kenntnisprüfung oder Anpassungslehrgang
  § 52 Europäischer Berufsausweis
Abschnitt 3
 Partielle Berufsausübung
  § 53 Erlaubnis zur partiellen Berufsausübung
Teil 5
 Erbringen von Dienstleistungen
Abschnitt 1
 Erbringung von Dienstleistungen im Geltungsbereich dieses Gesetzes
  § 54 Dienstleistungserbringung
  § 55 Meldung der Dienstleistungserbringung
  § 56 Berechtigung zur Dienstleistungserbringung
  § 57 Zur Dienstleistungserbringung berechtigende Berufsqualifikation
  § 58 Entscheidung über die Berechtigung zur Dienstleistungserbringung
  § 59 Rechte und Pflichten der dienstleistungserbringenden Person
  § 59a Dienstleistungserbringung im Rahmen einer partiellen Berufsausübung
Abschnitt 2
 Dienstleistungserbringung in anderen Mitgliedstaaten, in anderen Vertragsstaaten oder in gleichgestellten Staaten
  § 60 Bescheinigung der zuständigen Behörde
Teil 6
 Zuständigkeiten und Aufgaben der Behörden
  § 61 Zuständige Behörde
  § 62 Gemeinsame Einrichtungen
  § 63 Unterrichtungs- und Überprüfungspflichten
  § 64 Warnmitteilung durch die zuständige Behörde
  § 65 Unterrichtung über Änderungen
  § 66 Löschung einer Warnmitteilung
  § 67 Unterrichtung über gefälschte Berufsqualifikationsnachweise
  § 68 Verwaltungszusammenarbeit bei Dienstleistungserbringung
Teil 7
 Verordnungsermächtigung
  § 69 Ermächtigung zum Erlass einer Ausbildungs- und Prüfungsverordnung
Teil 8
 Bußgeldvorschriften
  § 70 Bußgeldvorschriften
Teil 9
 Übergangs- und Schlussvorschriften
  § 71 Fortgelten der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung
  § 72 Fortgelten der Bestätigung zur partiellen Berufsausübung
  § 73 Abschluss begonnener Ausbildungen
  § 74 Weitergeltung der staatlichen Anerkennung von Schulen und Bestandsschutz
  § 75 Übergangsvorschrift für die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen
  § 76 Finanzierung von Ausbildungskosten; Kooperationsvereinbarungen