Bekanntmachung
des Sächsischen Staatsministeriums
für Umwelt und Landwirtschaft
über das Inkrafttreten des Gemeinsamen Umsetzungsdokumentes zur Förderung der grenzübergreifenden Zusammenarbeit 2014–2020 zwischen dem Freistaat Sachsen und der Tschechischen Republik im Rahmen des Ziels „Europäische territoriale Zusammenarbeit“
Vom 3. Juli 2015
Das Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft als Verwaltungsbehörde für das Programm der grenzübergreifenden Zusammenarbeit gibt das Inkrafttreten des Gemeinsamen Umsetzungsdokumentes zur Förderung der grenzübergreifenden Zusammenarbeit zwischen dem Freistaat Sachsen und der Tschechischen Republik auf den Gebieten
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- Förderung der Anpassung an den Klimawandel, Risikoprävention und Risikomanagement
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- Erhaltung und Schutz der Umwelt sowie Förderung der Ressourceneffizienz
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- Investitionen in Bildung, Ausbildung und Berufsbildung für Kompetenzen und lebenslanges Lernen
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- Verbesserung der institutionellen Kapazitäten von öffentlichen Behörden und Interessensträgern und der effizienten öffentlichen Verwaltung
in der Förderperiode 2014–2020 bekannt.
Das Gemeinsame Umsetzungsdokument gilt für den Förderzeitraum vom 1. Januar 2014 bis zum 31. Dezember 2023. Es ist im Internet unter www.sn-cz2020.eu veröffentlicht.
Auf Änderungen des Gemeinsamen Umsetzungsdokuments wird im Sächsischen Amtsblatt hingewiesen.1
Dresden, den 3. Juli 2015
Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft
Herbert Wolff
Staatssekretär