Verordnung
des Sächsischen Staatsministeriums des Innern
zur Umsetzung der Verwaltungsneuordnung auf dem Gebiet der Stadtentwicklung, des Bau- und Wohnungswesens

Vom 29. Mai 2008

Aufgrund von § 88 Abs. 2 Nr. 1, Abs. 4 Nr. 1, 5 und 6 der Sächsischen Bauordnung (SächsBO) vom 28. Mai 2004 (SächsGVBl. S. 200) wird verordnet:

Artikel 1
Änderung der Durchführungsverordnung zur SächsBO

Die Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Durchführung der Sächsischen Bauordnung (Durchführungsverordnung zur SächsBO – DVOSächsBO) vom 2. September 2004 (SächsGVBl. S. 427), zuletzt geändert durch Artikel 10a der Verordnung vom 21. Januar 2008 (SächsGVBl. S. 74, 77), wird wie folgt geändert:

1.
§ 31 Abs. 1 wird wie folgt geändert:
 
a)
In Satz 2 Nr. 1 werden die Wörter „das Regierungspräsidium“ durch die Wörter „die Landesdirektion“ ersetzt.
 
b)
In Satz 3 werden die Wörter „des Regierungspräsidiums“ durch die Wörter „der Landesdirektion“ ersetzt.
2..
In § 32 Abs. 1 werden die Wörter „vom Regierungspräsidium“ durch die Wörter „von der Landesdirektion“ ersetzt.
3.
In § 33 Abs. 1 Satz 2 werden die Wörter „des Regierungspräsidiums“ durch die Wörter „der Landesdirektion“ ersetzt.

Artikel 2
Änderung der Sächsischen Bauprodukten- und Bauartenverordnung

Die Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Regelungen für Bauprodukte und Bauarten nach Bauordnungsrecht (Sächsische Bauprodukten- und Bauartenverordnung – SächsBauPAVO) vom 29. Juli 2004 (SächsGVBl. S. 403) wird wie folgt geändert:

  1. In § 3 Satz 2 werden die Wörter „dem Regierungspräsidium“ durch die Wörter „der Landesdirektion“ ersetzt.
  2. In § 4 werden die Wörter „Das Regierungspräsidium“ durch die Wörter „Die Landesdirektion“ ersetzt.

Artikel 3
Änderung der Sächsischen Versammlungsstättenverordnung

In § 39 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 und Satz 2 der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über den Bau und Betrieb von Versammlungsstätten (Sächsische Versammlungsstättenverordnung – SächsVStättVO) vom 7. September 2004 (SächsGVBl. S. 443) werden jeweils die Wörter „das Regierungspräsidium“ durch die Wörter „die Landesdirektion“ ersetzt.

Artikel 4
Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am 1. August 2008 in Kraft.

Dresden, den 29. Mai 2008

Der Staatsminister des Innern
Dr. Albrecht Buttolo

Änderungsvorschriften