Dritte Verwaltungsvorschrift
des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz
zur Änderung der Dienstordnung für Notarinnen und Notare

Vom 27. November 2008

I.

Die Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz über die Dienstordnung für Notarinnen und Notare (Dienstordnung für Notarinnen und Notare – DONot) vom 12. April 2001 (SächsJMBl. S. 34), zuletzt geändert durch Verwaltungsvorschrift vom 29. August 2007 (SächsJMBl. S. 356), zuletzt enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 10. Dezember 2007 (SächsABl. SDr. S. S 516), wird wie folgt geändert:

1.
In § 5 Absatz 4 Satz 1 Spiegelstrich 3 wird nach dem Wort „Regressgefahr“ folgende Angabe eingefügt:
„; die Bestimmung kann auch generell für einzelne Arten von Rechtsgeschäften wie zum Beispiel Verfügungen von Todes wegen getroffen werden“.
2.
§ 23 Abs. 1 Satz 2 wird wie folgt geändert:
 
a)
Der Punkt am Ende wird durch ein Komma ersetzt.
 
b)
Folgender neuer Spiegelstrich wird angefügt:
„– generelle Bestimmungen gemäß § 5 Abs. 4 Satz 1 Spiegelstrich 3.“.

II.

Diese Verwaltungsvorschrift tritt am 1. Januar 2009 in Kraft.

Dresden, den 27. November 2008

Der Staatsminister der Justiz
Geert Mackenroth