Verwaltungsvorschrift
des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus
zur Aufhebung der Förderrichtlinie zur Gewährung von Zuwendungen für Berufsschüler bei notwendiger auswärtiger Unterbringung

Vom 20. Januar 2009

1.

Die Förderrichtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Gewährung von Zuwendungen für Berufsschüler bei notwendiger auswärtiger Unterbringung vom 26. Juni 2003 (SächsABl. S. 1164), enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 11. Dezember 2007 (SächsABl. SDr. S. S 628), wird aufgehoben.

2.

Diese Verwaltungsvorschrift tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2009 in Kraft.

Dresden, den 20. Januar 2009

Sächsisches Staatsministerium für Kultus
Hansjörg König
Staatssekretär