Verwaltungsvorschrift
zur Änderung der Verwaltungsvorschrift
des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen
zur Haushalts- und Wirtschaftsführung 2000
(VwV-HWiF 2000) vom 21. Februar 2000, Az.: 22-H 1200-206/151-72901

Vom 26. Mai 2000

1.
Nummer 4.2.3 der VwV-HWiF 2000 wird wie folgt neu gefasst:
 
Die Einwilligung in die Inanspruchnahme der Verpflichtungsermächtigungen bei Investitionen der HGr. 7 und 8 gelten beim jeweiligen Titel in den Fällen
– zu a)     zu 100 vom Hundert und
– zu b)     zu 90 vom Hundert
als erteilt. Weitere Inanspruchnahmen bedürfen der Einwilligung des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen.
In den Fällen zu c) bedarf die Inanspruchnahme von Verpflichtungsermächtigungen ab sofort in jedem Fall der Einwilligung des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen.
2.
Diese Verwaltungsvorschrift tritt am 26. Mai 2000 in Kraft.

Dresden, den 26. Mai 2000

Der Staatsminister der Finanzen
Prof. Dr. Georg Milbradt