Berichtigung des Staatsvertrags
über die Errichtung einer gemeinsamen Einrichtung für Hochschulzulassung

Vom 3. Juni 2009

Der Staatsvertrag über die Errichtung einer gemeinsamen Einrichtung für Hochschulzulassung vom 5. Juni 2008 (SächsGVBl. 2009 S. 155) wird wie folgt berichtigt:

Artikel 1 Abs. 1 Satz 1 wird wie folgt neu gefasst:
1Die Länder kommen überein, im Zusammenwirken mit der Hochschulrektorenkonferenz eine gemeinsame Einrichtung für Hochschulzulassung zu schaffen.“

Dresden, den 3. Juni 2009

Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst
John
Referatsleiter