Verwaltungsvorschrift
des Sächsischen Staatsministeriums
der Justiz und für Europa
zur Änderung der Verwaltungsvorschrift über den Ausgleich von Kosten

Vom 13. Januar 2010

Artikel 1

Die Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz über den Ausgleich von Kosten vom 19. September 2001 (SächsJMBI. S. 130), die zuletzt in der Verwaltungsvorschrift vom 10. Dezember 2007 (SächsABI. SDr. S. S 516) enthalten ist, wird wie folgt geändert:

1.
Die Überschrift wird wie folgt geändert:
Nach dem Wort „Justiz“ werden die Wörter „und für Europa“ eingefügt.
2.
In Großbuchstabe A Ziffer II wird die Überschrift wie folgt geändert:
 
a)
Das Wort „Prozesskostenhilfe“ wird durch die Wörter „Verfahrens- oder Prozesskostenhilfe“ ersetzt.
 
b)
Die Angabe „§ 625 ZPO“ wird durch die Angabe „§ 138 FamFG“ ersetzt.
3.
Großbuchstabe A Ziffer IV Nr. 2 wird wie folgt geändert:
 
a)
Das Wort „Prozesskostenhilfe“ wird durch die Wörter „Verfahrens- oder Prozesskostenhilfe“ ersetzt.
 
b)
Die Angabe „§ 130 der Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte“ wird durch die Angabe „§ 59 RVG“ ersetzt.
4.
In Großbuchstabe A Ziffer VI wird jeweils das Wort „Prozesskostenhilfe“ durch die Wörter „Verfahrens- oder Prozesskostenhilfe“ ersetzt.

Artikel 2

Diese Verwaltungsvorschrift tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2010 in Kraft.

Dresden, den 13. Januar 2010

Der Staatsminister der Justiz und für Europa
Dr. Jürgen Martens

Änderungsvorschriften