Gesetz
über die Ladenöffnungszeiten im Freistaat Sachsen und zur Änderung des Gesetzes über Sonn- und Feiertage im Freistaat Sachsen

Vom 1. Dezember 2010

Der Sächsische Landtag hat am 3. November 2010 das folgende Gesetz beschlossen:

Artikel 1
Gesetz über die Ladenöffnungszeiten im Freistaat Sachsen
(Sächsisches Ladenöffnungsgesetz – SächsLadÖffG)

Artikel 2
Änderung des Gesetzes
über Sonn- und Feiertage im Freistaat Sachsen

§ 4 Abs. 3 des Gesetzes über Sonn- und Feiertage im Freistaat Sachsen (SächsSFG) vom 10. November 1992 (SächsGVBl. S. 536), zuletzt geändert durch Gesetz vom 27. März 2008 (SächsGVBl. S. 274), wird wie folgt geändert:

1.
In Nummer 3 wird der Satzpunkt durch ein Semikolon ersetzt.
2.
Die folgenden Nummern 4 und 5 werden angefügt:
 
„4.
den Betrieb von Videotheken an den Sonntagen zwischen 12.00 und 20.00 Uhr,
 
5.
den Betrieb von Waschanlagen für Kraftfahrzeuge an den Sonntagen.“
3.
Es wird folgender Satz angefügt:
„Satz 1 Nr. 4 und 5 gilt nicht für den Ostersonntag und Pfingstsonntag sowie für solche Sonntage, auf die ein gesetzlicher Feiertag nach § 1 Abs. 1 oder ein Gedenk- und Trauertag nach § 2 fällt.“

Artikel 3
Inkrafttreten und Außerkrafttreten

(1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft, ausgenommen ist Artikel 1, welcher am 1. Januar 2011 in Kraft tritt.

(2) Die Verordnung der Sächsischen Staatsregierung über die Ladenschlusszeiten in Kur-, Erholungs-, Ausflugs- und Wallfahrtsorten sowie auf bestimmten Flughäfen und Bahnhöfen (Ladenschlussverordnung – LSchlVO) vom 20. April 2006 (SächsGVBl. S. 98, 459) tritt am 1. Januar 2011 außer Kraft.

Dresden, den 1. Dezember 2010

Der Landtagspräsident
Dr. Matthias Rößler

Der Ministerpräsident
Stanislaw Tillich

Der Staatsminister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Sven Morlok

Der Staatsminister des Innern
Markus Ulbig

Änderungsvorschriften