Verordnung
des Sächsischen Staatsministeriums
für Soziales und Verbraucherschutz
zur Übertragung der Zuständigkeit im Futtermittel- und Verfütterungsverbotsrecht
(SächsFuttMZuVO)

erlassen als Artikel 2 der Gemeinsamen Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz und des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft zum Erlass und zur Änderung futtermittel- und strahlenschutzvorsorgerechtlicher Vorschriften

Vom 16. Februar 2011

Die Landesuntersuchungsanstalt für das Gesundheits- und Veterinärwesen ist zuständige Behörde oder Stelle im Sinne

1.
des Futtermittelrechts einschließlich des § 4 des Gesetzes zur Durchführung von Verordnungen der Europäischen Gemeinschaft auf dem Gebiet der Gentechnik und über die Kennzeichnung ohne Anwendung gentechnischer Verfahren hergestellter Lebensmittel (EG-Gentechnik-DurchführungsgesetzEGGenTDurchfG) vom 22. Juni 2004 (BGBl. I S. 1244), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 9. Dezember 2010 (BGBl. I S. 1934), in der jeweils geltenden Fassung, soweit sich dieses Gesetz auf Futtermittel bezieht und
2.
des Verfütterungsverbotsrechts.

Änderungsvorschriften