Dreizehnte Verordnung
des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen
zur Änderung der Finanzamts- und Rechenzentrums-Zuständigkeitsverordnung

Vom 27. Juni 2011

Aufgrund von § 17 Abs. 2 Satz 3 des Gesetzes über die Finanzverwaltung (Finanzverwaltungsgesetz – FVG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. April 2006 (BGBl. I S. 846, 1202), das zuletzt durch Artikel 17 des Gesetzes vom 8. Dezember 2010 (BGBl. I S. 1768, 1797) geändert worden ist, in Verbindung mit § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 der Verordnung der Sächsischen Staatsregierung über die Übertragung von Zuständigkeiten der Sächsischen Staatsregierung zum Erlaß von Verordnungen im Bereich der Finanzverwaltung auf das Sächsische Staatsministerium der Finanzen (Zuständigkeitsübertragungsverordnung Finanzverwaltung – ZustÜVFv) vom 17. Dezember 1993 (SächsGVBl. S. 1281), die durch Verordnung vom 8. März 2005 (SächsGVBl. S. 42) geändert worden ist, wird verordnet:

Artikel 1

Die Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen über Bezeichnung, Sitz, Bezirk und Zuständigkeit der Finanzämter sowie über Einrichtung und Zuständigkeit eines Landesrechenzentrums Steuern (Finanzamts- und Rechenzentrums-Zuständigkeitsverordnung – FARZZuVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Oktober 2004 (SächsGVBl. S. 539), zuletzt geändert durch Verordnung vom 30. September 2010 (SächsGVBl. S. 276), wird wie folgt geändert:

1.
Ziffer I der Anlage zu § 1 wird wie folgt geändert:
 
a)
In Nummer 2.2 Spalte 3 wird die Angabe „Dresden II“ durch die Wörter „Dresden-Nord“ ersetzt.
 
b)
In Nummer 3 Spalte 3 wird die Angabe „Dresden I“ durch die Wörter „Dresden-Süd“ ersetzt.
 
c)
In Nummer 4 Spalte 4 wird die Angabe „Dresden I, Dresden II, Dresden III“ durch die Wörter „Dresden-Nord, Dresden-Süd“ ersetzt.
 
d)
In Nummer 5 Spalte 3 wird die Angabe „Dresden III“ durch die Wörter „Dresden-Süd“ ersetzt.
 
e)
Nummer 8 Buchst. a wird wie folgt geändert:
 
 
aa)
In Spalte 3 wird die Angabe „Dresden II“ durch die Wörter „Dresden-Nord“ und die Angabe „Dresden III“ durch die Wörter „Dresden-Süd“ ersetzt.
 
 
bb)
In Spalte 4 wird die Angabe „Dresden II“ durch die Wörter „Dresden-Nord“ und die Angabe „Dresden I Dresden III“ durch die Wörter „Dresden-Süd“ ersetzt.
 
f)
Nummer 8 Buchst. b wird wie folgt geändert:
 
 
aa)
In Spalte 3 wird die Angabe „Dresden II“ durch die Wörter „Dresden-Nord“ ersetzt.
 
 
bb)
In Spalte 4 wird die Angabe „Dresden I Dresden II Dresden III“ durch die Wörter „Dresden-Nord Dresden-Süd“ ersetzt.
 
g)
Nummer 8 Buchst. c wird wie folgt geändert:
 
 
aa)
In Spalte 3 wird die Angabe „Dresden II“ durch die Wörter „Dresden-Nord“ ersetzt.
 
 
bb)
In Spalte 4 wird die Angabe „Dresden I, Dresden II, Dresden III“ durch die Wörter „Dresden-Nord, Dresden-Süd“ ersetzt.
 
h)
Nummer 8 Buchst. d wird wie folgt geändert:
 
 
aa)
In Spalte 3 wird die Angabe „Dresden II“ durch die Wörter „Dresden-Nord“ ersetzt.
 
 
bb)
In Spalte 4 wird die Angabe „Dresden I, Dresden II, Dresden III“ durch die Wörter „Dresden-Nord, Dresden-Süd“ ersetzt.
 
i)
Nummer 9 Buchst. a wird wie folgt geändert:
 
 
aa)
In Spalte 3 wird die Angabe „Dresden I“ durch die Wörter „Dresden-Nord“ ersetzt.
 
 
bb)
In Spalte 4 wird die Angabe „Dresden I Dresden II Dresden III“ durch die Wörter „Dresden-Nord Dresden-Süd“ ersetzt.
 
j)
Nummer 10 Buchst. a wird wie folgt geändert:
 
 
aa)
In Spalte 3 wird das Wort „Freital“ durch die Wörter „Dresden-Nord“ ersetzt.
 
 
bb)
In Spalte 4 wird die Angabe „Dresden I, Dresden II, Dresden III“ durch die Wörter „Dresden-Nord, Dresden-Süd“ ersetzt.
 
k)
Nummer 11 wird wie folgt geändert:
 
 
aa)
In Spalte 3 wird die Angabe „Dresden III“ durch die Wörter „Dresden-Süd“ ersetzt.
 
 
bb)
In Spalte 4 wird die Angabe „Dresden I Dresden II Dresden III“ durch die Wörter „Dresden-Nord Dresden-Süd“ ersetzt.
 
l)
Nummer 12 wird wie folgt geändert:
 
 
aa)
In Spalte 3 wird das Wort „Freital“ durch die Wörter „Dresden-Nord“ ersetzt.
 
 
bb)
In Spalte 4 wird die Angabe „Dresden I, Dresden II, Dresden III“ durch die Wörter „Dresden-Nord, Dresden-Süd“ ersetzt.
2.
Ziffer II der Anlage zu § 1 wird wie folgt geändert:
 
a)
In Spalte 2 werden die zum Finanzamt Bautzen gehörenden Angaben wie folgt geändert:
 
 
aa)
Die Wörter „Crostau,“ und „Kirschau,“ werden gestrichen.
 
 
bb)
Das Wort „Schirgiswalde“ wird durch die Wörter „Schirgiswalde-Kirschau“ ersetzt.
 
b)
Die zum Finanzamt Dresden I gehörenden Angaben in den Spalten 1 bis 6 werden gestrichen.
 
c)
Die zum Finanzamt Dresden II gehörenden Angaben werden wie folgt geändert:
 
 
aa)
In Spalte 1 wird die Angabe „Dresden II, Dresden“ durch die Wörter „Dresden-Nord, Dresden“ ersetzt.
 
 
bb)
In Spalte 2 werden jeweils in einer neuen Tabellenzeile nach den Wörtern „Äußere Neustadt“ die Wörter „Bühlau/Weißer Hirsch“, nach dem Wort „Hellerberge“ die Wörter „Hosterwitz/Pillnitz“, nach den Wörtern „Industriegebiet Klotzsche“ die Wörter „Innere Neustadt“ und nach den Wörtern „Leipziger Vorstadt“ die Wörter „Loschwitz/Wachwitz“ eingefügt.
 
 
cc)
In Spalte 4 wird die Angabe „Dresden I Dresden III“ durch die Wörter „Dresden-Süd“ ersetzt.
 
d)
Die zum Finanzamt Dresden III gehörenden Angaben werden wie folgt geändert:
 
 
aa)
In Spalte 1 wird die Angabe „Dresden III, Dresden“ durch die Wörter „Dresden-Süd, Dresden“ ersetzt.
 
 
bb)
In Spalte 2 werden jeweils in einer neuen Tabellenzeile vor dem Wort „Briesnitz“ das Wort „Blasewitz“, nach den Wörtern „Gorbitz-Süd“ die Wörter „Großzschachwitz“, „Gruna“, „Innere Altstadt“, „Johannstadt-Nord“ und „Johannstadt-Süd“, nach den Wörtern „Kleinpestitz/Mockritz“ die Wörter „Kleinzschachwitz“, „Laubegast“ und „Leuben“, nach dem Wort „Naußlitz“ die Wörter „Niedersedlitz“ und „Pirnaische Vorstadt“, nach dem Wort „Reick“ die Wörter „Seevorstadt-Ost/Großer Garten“ und „Seidnitz/Dobritz“, nach dem Wort „Strehlen“ die Wörter „Striesen-Ost“, „Striesen-Süd“ und „Striesen-West“ und nach den Wörtern „Südvorstadt-West“ die Wörter „Tolkewitz/Seidnitz-Nord“ und „Wilsdruffer Vorstadt/Seevorstadt-West“ eingefügt.
 
 
cc)
In Spalte 6 wird die Angabe „Dresden II“ durch die Wörter „Dresden-Nord“ ersetzt.
 
e)
In Spalte 2 wird das zum Finanzamt Freital gehörende Wort „Geising,“ gestrichen.
 
f)
In Spalte 2 werden die zum Finanzamt Grimma gehörenden Wörter „Großbothen,“, „Nerchau,“, „Thümmlitzwalde,“ und „Zschadraß“ gestrichen.
 
g)
In Spalte 2 werden die zum Finanzamt Löbau gehörenden Angaben wie folgt geändert:
 
 
aa)
Die Wörter „Großhennersdorf,“ und „Neugersdorf,“ werden gestrichen.
 
 
bb)
Die Wörter „Ebersbach/Sa.“ werden durch die Wörter „Ebersbach-Neugersdorf“ ersetzt.
 
h)
In Spalte 2 werden die zum Finanzamt Oschatz gehörenden Wörter „Großtreben-Zwethau,“ und „Sornzig-Ablaß,“ gestrichen.
 
i)
In Spalte 2 wird das zum Finanzamt Schwarzenberg gehörende Wort „Sosa,“ gestrichen.
3.
Ziffer III der Anlage zu § 1 wird wie folgt geändert: In Spalte 1 wird die Angabe „Dresden III, Dresden“ durch die Wörter „Dresden-Süd, Dresden“ ersetzt.

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am 1. September 2011 in Kraft.

Dresden, den 27. Juni 2011

Der Staatsminister der Finanzen
Prof. Dr. Georg Unland

Änderungsvorschriften