Berichtigung der Verordnung
des Sächsischen Staatsministeriums
für Wissenschaft und Kunst
über die Festsetzung von Zulassungszahlen an den Universitäten
und Fachhochschulen im Studienjahr 2011/2012

Vom 14. Juli 2011

Die Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst über die Festsetzung von Zulassungszahlen an den Universitäten und Fachhochschulen im Studienjahr 2011/2012 (Sächsische Zulassungszahlenverordnung 2011/2012 – SächsZZVO 2011/2012) vom 29. Juni 2011 (SächsGVBl. S. 231) wird wie folgt berichtigt:

Anlage 1 Ziffer IX wird wie folgt gefasst:

Dresden, den 14. Juli 2011

Sächsisches Staatsministerium
für Wissenschaft und Kunst
Faller
Stellvertretender Abteilungsleiter

Anlage