Berichtigung der Gemeinsamen Richtlinie

des Sächsischen Staatsministeriums des Innern, des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz, des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus und Sport und des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft
zur Gewährung von Zuwendungen bei Elementarschäden
(RL Elementarschäden)

Vom 5. August 2011

Die Gemeinsame Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums des Innern, des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz, des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus und Sport und des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft zur Gewährung von Zuwendungen bei Elementarschäden (RL Elementarschäden) vom 29. Juni 2011 (SächsABl. S. 988) wird wie folgt berichtigt:

In Großbuchstabe A Ziffer IV Nummer 8 erster Satz wird die Ziffer „5“ durch die Ziffer „2“ ersetzt.

Dresden, den 5. August 2011

Sächsisches Staatsministerium des Innern
Dr. Michael Wilhelm
Staatssekretär