Bekanntmachung
der Sächsischen Staatskanzlei
über das In-Kraft-Treten von Abkommen

Vom 9. April 2001

Die Sächsische Staatskanzlei gibt bekannt:
Das Abkommen zur Änderung des Abkommnes über die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik und über die Akkreditierungsstelle der Länder für Mess- und Prüfstellen zum Vollzug des Gefahrstoffrechts (SächsGVBl. 2000 S. 364) ist gemäß seinem § 2 am 1. April 2001 in Kraft getreten.

Dresden, den 9. April 2001

Sächsische Staatskanzlei
Roth
Referatsleiter

Änderungsvorschriften