Bekanntmachung
der Sächsischen Staatskanzlei
über das In-Kraft-Treten von Abkommen

Vom 1. März 2001

Die Sächsische Staatskanzlei gibt das In-Kraft-Treten des folgenden Abkommens bekannt:
Das Abkommen zur Änderung des Abkommens über die Zentralstelle der Länder für Gesundheitsschutz bei Medizinprodukten (SächsGVBl. 1999 S. 44) ist gemäß seinem Artikel II am 1. Februar 2001 in Kraft getreten.

Dresden, den 1. März 2001

Sächsische Staatskanzlei
Roth
Referatsleiter

Änderungsvorschriften