Verordnung
der Sächsischen Staatsregierung
zur Änderung der Zuständigkeitsübertragungsverordnung Justiz und zur Aufhebung einer weiteren Verordnung

Vom 10. Dezember 2012

Aufgrund von § 84 Abs. 2 Satz 3 des Bundespersonalvertretungsgesetzes (BPersVG) vom 15. März 1974 (BGBl. I S. 693), das zuletzt durch Artikel 7 des Gesetzes vom 5. Februar 2009 (BGBl. I S. 160, 245) geändert worden ist, wird verordnet:

Artikel 1
Änderung der Zuständigkeitsübertragungsverordnung Justiz

Die Verordnung der Sächsischen Staatsregierung über die Übertragung von Zuständigkeiten zum Erlass von Rechtsverordnungen im Bereich der Rechtspflege auf das Sächsische Staatsministerium der Justiz und für Europa (Zuständigkeitsübertragungsverordnung Justiz – ZustÜVOJu) vom 7. November 2007 (SächsGVBl. S. 501), zuletzt geändert durch Artikel 2 der Verordnung vom 30. Juni 2012 (SächsGVBl. S. 346), wird wie folgt geändert:

1.
In der Überschrift werden die Wörter „zum Erlass von Rechtsverordnungen“ gestrichen.
2.
Nach § 1 wird folgender § 2 eingefügt:
 
„§ 2
Ernennung ehrenamtlicher Richter
 
Die ehrenamtlichen Richter des Fachsenats für Personalvertretungsangelegenheiten beim Sächsischen Oberverwaltungsgericht und der Fachkammer für Personalvertretungsangelegenheiten bei dem Verwaltungsgericht Dresden werden durch das Staatsministerium der Justiz und für Europa berufen.“
3.
Der bisherige § 2 wird § 3.

Artikel 2
Aufhebung der Verordnung
über die Zuständigkeiten für die Berufung der ehrenamtlichen Richter bei den Fachkammern und Fachsenaten nach dem Bundespersonalvertretungsgesetz

Die Verordnung der Sächsischen Staatsregierung über die Zuständigkeit für die Berufung der ehrenamtlichen Richter bei den Fachkammern und Fachsenaten nach dem Bundespersonalvertretungsgesetz vom 11. Februar 1993 (SächsGVBl. S. 240, 283), geändert durch Verordnung vom 6. April 2004 (SächsGVBl. S. 135), wird aufgehoben.

Artikel 3
Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.

Dresden, den 10. Dezember 2012

Der Ministerpräsident
Stanislaw Tillich

Der Staatsminister der Justiz und für Europa
Dr. Jürgen Martens

Änderungsvorschriften