Bekanntmachung

der Sächsischen Staatskanzlei
über das Inkrafttreten von Staatsverträgen

Vom 25. November 2013

Die Sächsische Staatskanzlei gibt das Inkrafttreten des folgenden Staatsvertrages bekannt:

Der Staatsvertrag über die Übertragung von Aufgaben nach §§ 802k Abs. 1 Satz 2, 882 h Abs. 1 Satz 2 und 3 der Zivilprozessordnung und § 6 Abs. 1 Schuldnerverzeichnisführungsverordnung und § 7 Abs. 1 Satz 1 der Vermögensverzeichnisverordnung zur Errichtung und zum Betrieb eines gemeinsamen Vollstreckungsportals der Länder (SächsGVBl. S. 236) ist gemäß seinem § 8 Abs. 1 am 11. Oktober 2013 in Kraft getreten.

Dresden, den 25. November 2013

Sächsische Staatskanzlei
Geisler
Referatsleiter

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