Berichtigung der Zweiten Verwaltungsvorschrift
des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus
zur Änderung der Verwaltungsvorschrift Zeugnisformulare

Vom 16. Dezember 2013

Die Zweite Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Änderung der Verwaltungsvorschrift Zeugnisformulare vom 27. September 2013 (MBl. SMK S. 217) wird wie folgt berichtigt:

Auf Seite 2 der Anlage 3h wird nach der Angabe „gemäß § 28 Abs. 1 Nr. 1 SchulG die“ das Wort „Schulart“ ergänzt.

Dresden, den 16. Dezember 2013

Sächsisches Staatsministerium für Kultus
Polak
Abteilungsleiterin