§ 25
Änderung sonstiger Staatsverträge

(4) Der Mediendienste-Staatsvertrag vom 20. Januar bis 12. Februar 1997, zuletzt geändert durch Artikel 3 des Sechsten Rundfunkänderungsstaatsvertrages vom 20./21. Dezember 2001, wird wie folgt geändert:

1.
Im Inhaltsverzeichnis wird die Überschrift von § 24a gestrichen.
2.
In § 2 Abs. 1 Satz 2 werden nach dem Wort „Rundfunkstaatsvertrages“ die Worte „und des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages“ eingefügt.
3.
§ 12 wird wie folgt gefasst:
 
„§ 12
Unzulässige Mediendienste, Jugendschutz
 
Die für Mediendienste geltenden Bestimmungen des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages finden Anwendung.“
4.
§ 13 wird wie folgt geändert:
 
a)
Absatz 1 wird gestrichen.
 
b)
Die bisherigen Absätze 2 bis 4 werden die Absätze 1 bis 3.
5.
§ 22 Abs. 1 wird wie folgt geändert:
 
a)
Satz 1 wird gestrichen.
 
b)
Die bisherigen Sätze 2 und 3 werden die Sätze 1 und 2.
6.
§ 24 wird wie folgt geändert:
 
a)
Absatz 1 wird wie folgt geändert:
 
 
aa)
Die Nummern 4 bis 9 werden gestrichen.
 
 
bb)
Die bisherigen Nummern 10 bis 16 werden die Nummern 4 bis 10.
 
b)
In Absatz 2 wird die Verweisung auf „Nr. 1 bis 3 und 10 bis 14“ durch die Verweisung auf „Nr. 1 bis 8“ ersetzt.
 
c)
Es wird folgender Absatz 3 angefügt:
„(3) Die Verfolgung der in Absatz 1 genannten Ordnungswidrigkeiten verjährt in sechs Monaten.“
7.
§ 24a wird gestrichen.
8.
In § 25 Satz 3 wird das Datum „31. Dezember 2004“ durch das Datum „31. Dezember 2006“ ersetzt.