Bekanntmachung
des Präsidenten des Sächsischen Landtages
über die Anpassung der Grundentschädigung für die Mitglieder des Sächsischen Landtages nach
§ 5 SächsAbgG

Vom 4. April 2014

Die monatliche Grundentschädigung beträgt ab 1. August 2014
5 212,54 EUR.

Dresden, den 4. April 2014

Der Landtagspräsident
Dr. Matthias Rößler