§ 25
Änderung sonstiger Staatsverträge
(2) Der ZDF-Staatsvertrag vom 31. August 1991, zuletzt geändert durch Artikel 3 des Fünften Rundfunkänderungsstaatsvertrages vom 6. Juli bis 7. August 2000, wird wie folgt geändert:
- 1.
- Im Inhaltsverzeichnis wird die Überschrift von § 8a gestrichen.
- 2.
- In § 7 Abs. 1 Satz 2 wird die Verweisung auf „Absätze 2 bis 11“ durch die Verweisung auf „Absätze 2 bis 12“ ersetzt.
- 3.
- § 8 wird wie folgt gefasst:
- „§ 8
Unzulässige Sendungen, Jugendschutz - Die für das ZDF geltenden Bestimmungen des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages finden Anwendung.“
- 4.
- § 8a wird gestrichen.