§ 25
Änderung sonstiger Staatsverträge

(2) Der ZDF-Staatsvertrag vom 31. August 1991, zuletzt geändert durch Artikel 3 des Fünften Rundfunkänderungsstaatsvertrages vom 6. Juli bis 7. August 2000, wird wie folgt geändert:

1.
Im Inhaltsverzeichnis wird die Überschrift von § 8a gestrichen.
2.
In § 7 Abs. 1 Satz 2 wird die Verweisung auf „Absätze 2 bis 11“ durch die Verweisung auf „Absätze 2 bis 12“ ersetzt.
3.
§ 8 wird wie folgt gefasst:
 
„§ 8
Unzulässige Sendungen, Jugendschutz
 
Die für das ZDF geltenden Bestimmungen des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages finden Anwendung.“
4.
§ 8a wird gestrichen.

Änderungsvorschriften