Verordnung
des Sächsischen Staatsministeriums des Innern
zur Änderung der Verordnung über Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure im Freistaat Sachsen

Vom 5. Dezember 1995

Aufgrund von § 23 Nr. 2 und 9 des Gesetzes über die Landesvermessung und das Liegenschaftskataster im Freistaat Sachsen (Sächsisches Vermessungsgesetz – SVermG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. August 1994 (SächsGVBl. S. 1457) wird verordnet:

Artikel 1
Änderung der ÖbV-Verordnung

Die Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure im Freistaat Sachsen (ÖbV-Verordnung – ÖbVVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Oktober 1994 (SächsGVBl. S. 1618) wird wie folgt geändert:

§ 24 wird wie folgt geändert:

1.
In Absatz 1 wird die Jahreszahl „1995“ durch die Jahreszahl „1996“ ersetzt.
2.
In Absatz 6 Satz 1 wird die Jahreszahl „1996“ durch die Jahreszahl „1997“ ersetzt.
3.
In Absatz 6 Satz 2 wird die Jahreszahl „1997“ durch die Jahreszahl „1998“ ersetzt.

Artikel 2
Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.

Dresden, den 5. Dezember 1995

Der Staatsminister des Innern
Klaus Hardraht