Verwaltungsvorschrift
der Sächsischen Staatskanzlei
zur Änderung der Richtlinie der Sächsischen Staatskanzlei über die Förderung aktiver Teilnehmer am „Tag der Sachsen“
Vom 23. März 2015
I.
Die Richtlinie der Sächsischen Staatskanzlei über die Förderung aktiver Teilnehmer am „Tag der Sachsen“ vom 12. Dezember 2012 (SächsABl. S. 1563), enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 3. Dezember 2013 (SächsABl. SDr. S. S 805), wird wie folgt geändert:
- 1.
- Nummer 2.1 wird wie folgt geändert:
- a)
- Die Überschrift wird wie folgt gefasst:
„Empfänger und Voraussetzungen“ - b)
- Folgender Satz wird angefügt:
„Die Präsentation der Teilnehmer muss mit dem Veranstaltungsprofil des ,Tages der Sachsen’ übereinstimmen.“ - 2.
- Nummern 2.2, 2.2.1 und 2.2.2 werden aufgehoben.
- 3.
- Nummer 2.3 wird Nummer 2.2. Die Nummern 2.3.1, 2.3.2 und 2.3.3 werden die Nummern 2.2.1, 2.2.2 und 2.2.3.
- 4.
- In Nummer 3.2.3 wird die Angabe „2.3.3“ durch die Angabe „2.2.3“ ersetzt.
II.
Diese Verwaltungsvorschrift tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.
Dresden, den 23. März 2015
Chef der Staatskanzlei und Staatsminister für Bundes- und Europaangelegenheiten
Dr. Fritz Jaeckel