Verordnung
der Sächsischen Staatsregierung
zur Übertragung von Ermächtigungen zum Erlass von Rechtsverordnungen nach dem Öko-Landbaugesetz

Vom 8. Dezember 2004

Aufgrund von § 2 Abs. 3 Satz 2 des Gesetzes zur Durchführung der Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaft auf dem Gebiet des ökologischen Landbaus ( Öko-Landbaugesetz – ÖLG) vom 10. Juli 2002 (BGBl. I S. 2558) wird verordnet:

§ 1
Übertragung der Ermächtigung nach dem
Öko-Landbaugesetz

Die der Staatsregierung durch § 2 Abs. 3 Satz 1 ÖLG erteilten Ermächtigungen zum Erlass von Rechtsverordnungen werden auf das Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft übertragen.

§ 2
In-Kraft-Treten

Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.

Dresden, den 8. Dezember 2004

Der Ministerpräsident
Prof. Dr. Georg Milbradt

Der Staatsminister
für Umwelt und Landwirtschaft
Stanislaw Tillich