Zustimmungsgesetz

Abkommen
zur Änderung des Abkommens
über die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik

Das Land Baden-Württemberg,
der Freistaat Bayern,
das Land Berlin,
das Land Brandenburg,
die Freie Hansestadt Bremen,
die Freie und Hansestadt Hamburg,
das Land Hessen,
das Land Mecklenburg-Vorpommern,
das Land Niedersachsen,
das Land Nordrhein-Westfalen,
das Land Rheinland Pfalz,
das Saarland,
der Freistaat Sachsen,
das Land Sachsen-Anhalt,
das Land Schleswig-Holstein,
der Freistaat Thüringen
– nachstehend „Länder“ genannt –
schließen, vorbehaltlich der etwa erforderlichen Zustimmung ihrer gesetzgebenden Körperschaften, nachstehendes Abkommen zur Änderung des Abkommens über die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik.

§ 1

Das Abkommen über die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik vom 16. und 17. Dezember 1993, zuletzt geändert durch das Abkommen vom 15. Dezember 2011, wird wie folgt geändert:

1.
Artikel 2 wird wie folgt geändert:
 
a)
Absatz 1 Satz 1 wird wie folgt geändert:
 
 
aa)
In Spiegelstrich 1 werden die Wörter „Geräte- und“ gestrichen.
 
 
bb)
In Spiegelstrich 5 wird das Wort „sowie“ angefügt.
 
 
cc)
Es wird folgender Spiegelstrich 6 eingefügt:
 
 
 
„–
der Rohrfernleitungsverordnung“.
 
b)
Absatz 2 Satz 1 wird wie folgt geändert:
 
 
aa)
In Spiegelstrich 1 werden die Wörter „Geräte- und“ gestrichen.
 
 
bb)
In Spiegelstrich 2 wird das Wort „und“ durch ein Komma ersetzt.
 
 
cc)
In Spiegelstrich 3 wird der Punkt durch das Wort „und“ ersetzt.
 
 
dd)
Es wird folgender Spiegelstrich 4 angefügt:
 
 
 
„–
von Prüfstellen für Rohrfernleitungsanlagen nach der Rohrfernleitungsverordnung.“
 
c)
Absatz 4 wird wie folgt geändert:
 
 
aa)
In Satz 1 werden die Angabe „Nr. 765“ durch die Angabe „Nr. 765/2008“ ersetzt und die Wörter „Geräte- und“ gestrichen.
 
 
bb)
In Satz 2 Nummer 2 werden die Wörter „Geräte- und“ gestrichen.
 
d)
In den Absätzen 5 und 6 werden jeweils die Wörter „§ 8 Absatz 4 und § 9 Geräte- und Produktsicherheitsgesetz“ durch die Wörter „§ 26 Abs. 2 des Produktsicherheitsgesetzes einschließlich der damit zusammenhängenden Meldeverfahren der Marktüberwachungsbehörden“ ersetzt.
2.
In Artikel 6 Absatz 1 wird die Abkürzung „StMAS“ durch die Worte „für den technischen Arbeits- und Verbraucherschutz zuständigen Bayerischen Staatsministerium“ ersetzt.

§ 2

Dieses Abkommen tritt am ersten Tag des Monats in Kraft, der dem Monat folgt, in dem die letzte Mitteilung der vertragsschließenden Länder, dass die innerstaatlichen Voraussetzungen für das Inkrafttreten des Abkommens erfüllt sind, dem für den technischen Arbeits- und Verbraucherschutz zuständigen Bayerischen Staatsministerium zugeht.1

Stuttgart, den 23. Juli 2015

Für das Land Baden-Württemberg:
Franz Untersteller
Minister für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft

München, den 20. Juli 2015

Für den Freistaat Bayern:
Ulrike Scharf
Bayerische Staatsministerin für Umwelt und Verbraucherschutz

Berlin, den 13. Oktober 2015

Für das Land Berlin:
Dilek Kolat
Senatorin für Arbeit, Integration und Frauen

Potsdam, den 23. Juli 2015

Für das Land Brandenburg:
Diana Golze
Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie des Landes Brandenburg

Bremen, den 14. Oktober 2015

Für die Freie Hansestadt Bremen:
Carsten Sieling
Präsident des Senats

Hamburg, den 18. September 2015

Für die Freie und Hansestadt Hamburg:
Cornelia Prüfer-Storcks
Senatorin

Wiesbaden, den 20. August 2015

Für das Land Hessen:
Stefan Grüttner
Hessischer Minister für Soziales und Integration

Schwerin, den 8. September 2015

Für das Land Mecklenburg-Vorpommern:
Birgit Hesse
Ministerin

Hannover, den 11. August 2015

Für das Land Niedersachsen:
Cornelia Rundt
Ministerin für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

Düsseldorf, den 30. Oktober 2015

Für das Land Nordrhein-Westfalen:
Rainer Schmeltzer
Minister für Arbeit, Integration und Soziales

Mainz, den 23. Juli 2015

Für das Land Rheinland-Pfalz:
Ulrike Höfken
Ministerin

Saarbrücken, den 17. Juli 2015

Für das Saarland:
Reinhold Jost
Minister für Umwelt und Verbraucherschutz

Dresden, den 18. September 2015

Für den Freistaat Sachsen:
Stanislaw Tillich
Ministerpräsident

Magdeburg, den 29. September 2015

Für das Land Sachsen-Anhalt:
Norbert Bischoff
Minister für Arbeit und Soziales Sachsen-Anhalt

Kiel, den 12. August 2015

Für das Land Schleswig-Holstein:
Dr. Robert Habeck
Minister für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein

Erfurt, den 3. November 2015

Für den Freistaat Thüringen:
Anja Siegesmund
Thüringer Ministerin für Umwelt, Energie und Naturschutz

Änderungsvorschriften