Verwaltungsvorschrift
des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst
zur Änderung der VwV Lehrvergütung BA

Vom 30. Juni 2016

I.

Ziffer III Nummer 6 Buchstabe a der VwV Lehrvergütung BA vom 3. Juni 2013 (SächsABl. S. 637), zuletzt enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 8. Dezember 2015 (SächsABl. SDr. S. S 414), wird wie folgt gefasst:

„a)
Für die Ausarbeitung der Aufgabenstellung einer Klausur mit und ohne Lösungsvorschlag und die Korrektur pro abgegebener Klausur gelten folgende Beträge:
Beträge
Klausur Vergütung
  Vergütung
mit Lösung ohne Lösung Korrektur je Klausur
Klausuren bis 90 min (auch als Teilklausur) 44,00 Euro 22,50 Euro 3,50 Euro
Klausuren bis 120 min 58,50 Euro 29,50 Euro 5,00 Euro
Klausuren bis 180 min 80,00 Euro 40,00 Euro 6,50 EUR
Klausuren bis 240 min 102,00 Euro 51,00 Euro 7,00 EUR
Klausuren über 240 min 131,50 Euro 66,00 Euro 9,50 EUR
 
Im Falle einer Aufsichtsführung mit Weisungs- und Entscheidungsbefugnissen wird eine Vergütung in Höhe von 8,50 Euro pro Stunde gewährt.“

II.

Diese Verwaltungsvorschrift tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.

Dresden, den 30. Juni 2016

Die Staatsministerin für Wissenschaft und Kunst
Dr. Eva-Maria Stange

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