Bekanntmachung
der Sächsischen Staatskanzlei
über das Inkrafttreten von Staatsverträgen

Vom 6. Oktober 2016

Die Sächsische Staatskanzlei gibt das Inkrafttreten des folgenden Staatsvertrages bekannt:

Der Neunzehnte Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge (Neunzehnter Rundfunkänderungsstaatsvertrag) (SächsGVBl. 2016 S. 247) ist gemäß seinem Artikel 6 Absatz 2 am 1. Oktober 2016 in Kraft getreten, mit Ausnahme von Artikel 4, der am 1. Januar 2017 in Kraft tritt.

Dresden, den 6. Oktober 2016

Sächsische Staatskanzlei
Hildebrandt
Referatsleiter

Änderungsvorschriften