Verwaltungsvorschrift
des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen
zur Änderung der Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen zur Haushaltssystematik des Freistaates Sachsen

Az.: 24-H1006/36/28-2016/38357

Vom 9. November 2016

I.

Die Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen zur Haushaltssystematik des Freistaates Sachsen vom 22. Dezember 2015 (SächsABl. SDr. 2016 S. S 210) wird wie folgt geändert:

In Abschnitt A Ziffer II Hauptgruppe 7 wird in den Zuordnungshinweisen zu Gruppe 711 und Gruppe 712 bis 799 jeweils die Angabe „1 Million Euro“ durch die Angabe „1,5 Millionen Euro“ ersetzt.

II.

Diese Verwaltungsvorschrift tritt am 1. Januar 2017 in Kraft.

Dresden, den 9. November 2016

Der Staatsminister der Finanzen
Prof. Dr. Georg Unland

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