Verwaltungsvorschrift
des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen
zur Änderung der Verwaltungsvorschrift zu Auszahlungen von Haushaltsmitteln des Freistaates Sachsen durch Stellen außerhalb der unmittelbaren Staatsverwaltung (VwV-Mittelabruf)

Vom 17. November 2016

I.

Die Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen zu Auszahlungen von Haushaltsmitteln des Freistaates Sachsen durch Stellen außerhalb der unmittelbaren Staatsverwaltung (VwV-Mittelabruf) vom 25. März 2013 (SächsABl. S. 398), die durch die Verwaltungsvorschrift vom 3. September 2015 (SächsABl. S. 1311) geändert worden ist, zuletzt enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 9. Dezember 2015 (SächsABl. SDr. S. S 374), wird wie folgt geändert:

Ziffer X wird wie folgt gefasst:

„X. Inkrafttreten

Diese Verwaltungsvorschrift tritt zum 1. Januar 2013 in Kraft.“

II.

Diese Verwaltungsvorschrift tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.

Dresden, den 17. November 2016

Der Staatsminister der Finanzen
Prof. Dr. Georg Unland

Änderungsvorschriften