Historische Fassung war gültig vom 01.08.2023 bis 05.09.2024

Verwaltungsvorschrift
des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus
über Lehrpläne und Stundentafeln für berufsbildende Schulen
(VwV Stundentafeln berufsbildende Schulen)

Vom 27. Juni 2017

[zuletzt geändert durch Zi. I der VwV vom 14. August 2024 (MBl. SMK S. 103)
mit Wirkung ab 1. August 2023]

I.
Geltungsbereich und Anwendung

1.
Stundentafeln
 
a)
Diese Verwaltungsvorschrift gilt für die Erteilung des Unterrichts an öffentlichen berufsbildenden Schulen.
 
b)
Die Stundentafeln gelten in Verbindung mit der Landesliste der Lehrpläne für allgemeinbildende und berufsbildende Schulen im Freistaat Sachsen.
 
c)
Werden neue Stunden- oder Rahmenstundentafeln in Kraft gesetzt, sind diese erstmals für Bildungsgänge anzuwenden, die im darauf folgenden Schuljahr beginnen, es sei denn, es wird für das Inkrafttreten ein anderer Termin bestimmt. Laufende Bildungsgänge werden nach den Stunden- oder Rahmenstundentafeln weitergeführt, die zu Beginn des Bildungsgangs galten, soweit nichts anderes bestimmt ist. Sind für neue oder neu geordnete Berufe noch keine sächsischen Stundentafeln vorhanden, werden die zu verwendenden Stundentafeln vom Staatsministerium für Kultus gesondert festgelegt.
 
d)
Die Stundentafeln für die einjährige Fachoberschule, die Rahmenstundentafel für die Fachschule und die Stundentafeln für die Fachschule gelten bei Unterricht in Teilzeitform entsprechend.
 
e)
Der Unterricht an der Berufsschule in der dualen Berufsausbildung kann auch in zusammenhängenden Abschnitten als Blockunterricht oder als Unterricht im 2-2-1-Modell durchgeführt werden.
2.
Lehrpläne, Arbeitsmaterialien, Stoffverteilungs- und Kompetenzentwicklungspläne
 
a)
Die Lehrpläne in den studienqualifizierenden Bildungsgängen sind von der Schule in Stoffverteilungspläne umzusetzen, welche die inhaltliche und zeitliche Gliederung für den Unterricht ausweisen. Die Lehrpläne und Arbeitsmaterialien der berufsqualifizierenden Bildungsgänge sind durch die Kompetenzentwicklungspläne zu untersetzen (siehe „Handreichung des Landesamtes für Schule und Bildung, Standort Radebeul, zur Umsetzung lernfeldstrukturierter Lehrpläne“).
 
b)
Nummer 1 Buchstabe b und c gilt entsprechend.
3.
Wahlbereich
 
Der in einer Stundentafel festgelegte Wert für den Wahlbereich gibt die Höchststundenzahl für diesen Unterricht an.
4.
Betriebspraktikum, berufspraktische Ausbildung und fachpraktischer Teil der Ausbildung
 
Die für ein Betriebspraktikum, eine berufspraktische Ausbildung oder den fachpraktischen Teil der Ausbildung vorgesehene Stundenzahl geht von einer Wochenarbeitszeit von 40 Zeitstunden aus. Gilt im Betrieb eine abweichende Regelung (zum Beispiel eine tarifvertraglich vereinbarte Wochenarbeitszeit von weniger als 40 Zeitstunden), ist diese maßgeblich.
5.
Evangelische Religion, Katholische Religion und Ethik
 
Sind in den Stundentafeln die Fächer Evangelische Religion, Katholische Religion oder Ethik ausgewiesen und kann der Unterricht an der Schule nicht angeboten werden, soll anstelle dieser Fächer an der Berufsschule, Berufsfachschule und Fachschule im gleichen Umfang Unterricht in einem anderen Fach, vorzugsweise in einem gesellschaftswissenschaftlichen, erteilt werden.

II.
Inhalt

A)
Stundentafeln der Berufsschule
A.1
Berufsvorbereitungsjahr (einjährig)
A.2
Gestrecktes Berufsvorbereitungsjahr (zweijährig)
A.3
Vorbereitungsklasse
A.4
Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme/Einstiegsqualifizierung der Bundesagentur für Arbeit
A.5
Berufsgrundbildungsjahr, Berufsbereich Wirtschaft und Verwaltung
A.6
Berufsgrundbildungsjahr, Berufsbereiche außer Wirtschaft und Verwaltung
A.7
Berufsgrundbildungsjahr, Berufsbereich Metalltechnik
A.8
Berufsgrundbildungsjahr, Berufsbereich Fahrzeugtechnik
A.9
Berufsgrundbildungsjahr, Berufsbereich Elektrotechnik
A.10
Berufsgrundbildungsjahr, Berufsbereich Bautechnik
A.11
Berufsgrundbildungsjahr, Berufsbereich Holztechnik
A.12
Berufsgrundbildungsjahr, Berufsbereich Textiltechnik und Bekleidung
A.13
Berufsgrundbildungsjahr, Berufsbereich Farbtechnik und Raumgestaltung – Berufsgruppe Farbtechnik
A.14
Berufsgrundbildungsjahr, Berufsbereich Farbtechnik und Raumgestaltung – Berufsgruppe Raumgestaltung
A.15
Berufsgrundbildungsjahr, Berufsbereich Körperpflege
A.16
Berufsgrundbildungsjahr, Berufsbereich Ernährung, Gästebetreuung und hauswirtschaftliche Dienstleistung
A.17
Berufsausbildung in den Berufen des Berufsbereiches Wirtschaft und Verwaltung
A.17a
Berufsausbildung in den Berufen des Berufsbereiches Wirtschaft und Verwaltung gemäß § 66 BBiG und § 42r HwO
A.18
Berufsausbildung in den Berufen der Berufsbereiche außer Berufsbereich Wirtschaft und Verwaltung
A.18a
Berufsausbildung in den Berufen der Berufsbereiche außer Berufsbereich Wirtschaft und Verwaltung gemäß § 66 BBiG und § 42r HwO
A.19
Organisationsform Blockunterricht Berufsausbildung in den Berufen des Berufsbereiches Wirtschaft und Verwaltung, Berufsausbildung in den Berufen des Berufsbereiches Wirtschaft und Verwaltung gemäß § 66 BBiG und § 42r HwO
A.20
Organisationsform Blockunterricht Berufsausbildung in den Berufen der Berufsbereiche außer Berufsbereich Wirtschaft und Verwaltung, Berufsausbildung in den Berufen der Berufsbereiche außer Berufsbereich Wirtschaft und Verwaltung gemäß § 66 BBiG und § 42r HwO
A.21
Organisationsform 2-2-1-Modell Berufsausbildung in den Berufen des Berufsbereiches Wirtschaft und Verwaltung
A.22
Organisationsform 2-2-1-Modell Berufsausbildung in den Berufen der Berufsbereiche außer Berufsbereich Wirtschaft und Verwaltung
B)
Stundentafeln der Berufsfachschule
B.1
Berufsfachschule für medizinische Dokumentation
B.2
Berufsfachschule für Sozialwesen
B.3
Berufsfachschule für Pflegehilfe
B.4
Berufsfachschule für bundesrechtlich geregelte Gesundheitsfachberufe, Berufsfachschule für Anästhesietechnische Assistenz
B.5
Berufsfachschule für bundesrechtlich geregelte Gesundheitsfachberufe, Berufsfachschule für Diätassistenz
B.6
Berufsfachschule für bundesrechtlich geregelte Gesundheitsfachberufe, Berufsfachschule für Ergotherapie
B.7
Berufsfachschule für bundesrechtlich geregelte Gesundheitsfachberufe, Berufsfachschule für Logopädie
B.8
Berufsfachschule für bundesrechtlich geregelte Gesundheitsfachberufe, Berufsfachschule für Medizinische Technologie, Beruf Medizinische Technologin für Laboratoriumsanalytik oder Medizinischer Technologe für Laboratoriumsanalytik
B.9
Berufsfachschule für bundesrechtlich geregelte Gesundheitsfachberufe, Berufsfachschule für Medizinische Technologie, Beruf Medizinische Technologin für Radiologie oder Medizinischer Technologe für Radiologie
B.10
Berufsfachschule für bundesrechtlich geregelte Gesundheitsfachberufe, Berufsfachschule für Medizinische Technologie, Beruf Medizinische Technologin für Funktionsdiagnostik oder Medizinischer Technologe für Funktionsdiagnostik
B.11
Berufsfachschule für bundesrechtlich geregelte Gesundheitsfachberufe, Berufsfachschule für Medizinische Technologie, Beruf Medizinische Technologin für Veterinärmedizin oder Medizinischer Technologe für Veterinärmedizin
B.12
Berufsfachschule für bundesrechtlich geregelte Gesundheitsfachberufe, Berufsfachschule für Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter
B.13
Berufsfachschule für bundesrechtlich geregelte Gesundheitsfachberufe, Berufsfachschule für Operationstechnische Assistenz
B.14
Berufsfachschule für bundesrechtlich geregelte Gesundheitsfachberufe, Berufsfachschule für Orthoptik
B.15
Berufsfachschule für bundesrechtlich geregelte Gesundheitsfachberufe, Berufsfachschule für Pflegeberufe, Beruf Pflegefachfrau oder Pflegefachmann
B.16
Berufsfachschule für bundesrechtlich geregelte Gesundheitsfachberufe, Berufsfachschule für Pflegeberufe, Beruf Altenpflegerin oder Altenpfleger
B.17
Berufsfachschule für bundesrechtlich geregelte Gesundheitsfachberufe, Berufsfachschule für Pflegeberufe, Beruf Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin oder Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger
B.18
Berufsfachschule für bundesrechtlich geregelte Gesundheitsfachberufe, Berufsfachschule für Physiotherapie, Beruf Physiotherapeutin oder Physiotherapeut
B.19
Berufsfachschule für bundesrechtlich geregelte Gesundheitsfachberufe, Berufsfachschule Physiotherapie, Beruf Masseurin und medizinische Bademeisterin oder Masseur und medizinischer Bademeister
B.20
Berufsfachschule für bundesrechtlich geregelte Gesundheitsfachberufe, Berufsfachschule für Pharmazeutisch-technische Assistenz
B.21
Berufsfachschule für bundesrechtlich geregelte Gesundheitsfachberufe, Berufsfachschule für Podologie
B.22
Berufsfachschule für Musikinstrumentenbau, Beruf Geigenbauerin oder Geigenbauer
B.23
Berufsfachschule für Musikinstrumentenbau, Beruf Handzuginstrumentenmacherin oder Handzuginstrumentenmacher
B.24
Berufsfachschule für Musikinstrumentenbau, Beruf Zupfinstrumentenmacherin oder Zupfinstrumentenmacher
B.25
Berufsfachschule für das Uhrmacherhandwerk.
C)
Stundentafeln der Fachschule
C.1
Fachbereich Gestaltung, Fachrichtung Kommunikationsdesign
C.2
Fachbereich Sozialwesen, Fachrichtung Heilerziehungspflege
C.3
Fachbereich Sozialwesen, Fachrichtung Sozialpädagogik
C.3a
Fachbereich Sozialwesen, Fachrichtung Sozialpädagogik, verkürzte Ausbildung
C.4
Fachbereich Technik, Fachrichtung Bautechnik, Schwerpunkt Bausanierung
C.5
Fachbereich Technik, Fachrichtung Bautechnik, Schwerpunkt Hochbau
C.6
Fachbereich Technik, Fachrichtung Bautechnik, Schwerpunkt Tiefbau
C.7
Fachbereich Technik, Fachrichtung Bekleidungstechnik
C.8
Fachbereich Technik, Fachrichtung Bergbautechnik
C.9
Fachbereich Technik, Fachrichtung Bohrtechnik
C.10
Fachbereich Technik, Fachrichtung Chemietechnik, Schwerpunkt Biotechnologie
C.11
Fachbereich Technik, Fachrichtung Chemietechnik, Schwerpunkt Labortechnik und Umweltanalytik
C.12
Fachbereich Technik, Fachrichtung Elektrotechnik, Schwerpunkt Energie- und Automatisierungstechnik
C.13
Fachbereich Technik, Fachrichtung Elektrotechnik, Schwerpunkt Kommunikationselektronik und Datenverarbeitungstechnik
C.14
Fachbereich Technik, Fachrichtung Elektrotechnik, Schwerpunkt Projektierung und Systemmanagement
C.15
Fachbereich Technik, Fachrichtung Fahrzeugtechnik
C.16
Fachbereich Technik, Fachrichtung Farb- und Lacktechnik
C.17
Fachbereich Technik, Fachrichtung Feinwerktechnik
C.18
Fachbereich Technik, Fachrichtung Geologietechnik
C.19
Fachbereich Technik, Fachrichtung Gießereitechnik
C.20
Fachbereich Technik, Fachrichtung Holztechnik
C.21
Fachbereich Technik, Fachrichtung Informatik, Schwerpunkt Datenbanktechnologie
C.22
Fachbereich Technik, Fachrichtung Informatik, Schwerpunkt Netzwerktechnologie
C.23
Fachbereich Technik, Fachrichtung Informatik, Schwerpunkt Softwaretechnologie
C.24
Fachbereich Technik, Fachrichtung Kälte- und Klimasystemtechnik
C.25
Fachbereich Technik, Fachrichtung Kunststofftechnik
C.26
Fachbereich Technik, Fachrichtung Lebensmitteltechnik
C.27
Fachbereich Technik, Fachrichtung Maschinentechnik
C.28
Fachbereich Technik, Fachrichtung Mechatronik
C.29
Fachbereich Technik, Fachrichtung Medizintechnik
C.30
Fachbereich Technik, Fachrichtung Metallbautechnik
C.31
Fachbereich Technik, Fachrichtung Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik
C.32
Fachbereich Technik, Fachrichtung Textiltechnik
C.33
Fachbereich Wirtschaft, Fachrichtung Betriebswirtschaft
C.34
Fachbereich Wirtschaft, Fachrichtung Hotel- und Gaststättengewerbe
D)
Stundentafeln der Fachoberschule
D.1
Fachrichtung Agrarwirtschaft, Bio- und Umwelttechnologie
D.2
Fachrichtung Gestaltung
D.3
Fachrichtung Gesundheit und Soziales
D.4
Fachrichtung Technik
D.5
Fachrichtung Wirtschaft und Verwaltung
E)
Stundentafeln des Beruflichen Gymnasiums
E.1
Klassenstufe 11, Jahrgangsstufen 12/13, Fachrichtung Agrarwissenschaft
E.2
Klassenstufe 11, Jahrgangsstufen 12/13, Fachrichtung Biotechnologie
E.3
Klassenstufe 11, Jahrgangsstufen 12/13, Fachrichtung Ernährungswissenschaft
E.4
Klassenstufe 11, Jahrgangsstufen 12/13, Fachrichtung Gesundheit und Sozialwesen
E.5
Klassenstufe 11, Jahrgangsstufen 12/13, Fachrichtung Informations- und Kommunikationstechnologie
E.6
Doppelqualifizierender Bildungsgang, 1. bis 4. Ausbildungsjahr, Fachrichtung Informations- und Kommunikationstechnologie
E.7
Klassenstufe 11, Jahrgangsstufen 12/13, Fachrichtung Technikwissenschaft
E.8
Doppelqualifizierender Bildungsgang, 1. bis 4. Ausbildungsjahr, Fachrichtung Technikwissenschaft
E.9
Klassenstufe 11, Jahrgangsstufen 12/13, Fachrichtung Wirtschaftswissenschaft
E.10
Doppelqualifizierender Bildungsgang, 1. bis 4. Ausbildungsjahr, Fachrichtung Wirtschaftswissenschaft
E.11
Klassenstufe 11, Jahrgangsstufen 12/13, Fachrichtung Wirtschaftswissenschaft, Zusatzqualifikation European Business Baccalaurate Diploma - EBBD
F)
Auslaufende Stundentafeln
F.1
Berufsfachschule für bundesrechtlich geregelte Gesundheitsfachberufe, Berufsfachschule für Altenpflege
F.2
Berufsfachschule für bundesrechtlich geregelte Gesundheitsfachberufe, Berufsfachschule für Gesundheits- und Krankenpflege und Gesundheits- und Kinderkrankenpflege
F.3
Berufsfachschule für bundesrechtlich geregelte Gesundheitsfachberufe, Berufsfachschule für Hebammen und Entbindungspfleger
F.4
Berufsfachschule für bundesrechtlich geregelte Gesundheitsfachberufe, Berufsfachschule für Medizinisch-technische Assistenz, Beruf Medizinisch-technische Laboratoriumsassistentin oder Medizinisch-technischer Laboratoriumsassistent
F.5
Berufsfachschule für bundesrechtlich geregelte Gesundheitsfachberufe, Berufsfachschule für Medizinisch-technische Assistenz, Beruf Medizinisch-technische Radiologieassistentin oder Medizinisch-technischer Radiologieassistent
F.6
Berufsfachschule für bundesrechtlich geregelte Gesundheitsfachberufe, Berufsfachschule für Medizinisch-technische Assistenz, Beruf Medizinisch-technische Assistentin für Funktionsdiagnostik oder Medizinisch-technischer Assistent für Funktionsdiagnostik
F.7
Berufsfachschule für bundesrechtlich geregelte Gesundheitsfachberufe, Berufsfachschule für Medizinisch-technische Assistenz, Beruf Veterinärmedizinisch-technische Assistent oder Veterinärmedizinisch-technischer Assistent
F.8
Berufsfachschule für bundesrechtlich geregelte Gesundheitsfachberufe, Berufsfachschule für Pharmazeutisch-technische Assistenz.
G)
Stundentafeln der Schularten Berufsfachschule und Fachschule auf Grund der Corona-Pandemie (gültig ab Schuljahr 2020/2021)
G.1
Berufsfachschule für medizinische Dokumentation
G.2
Berufsfachschule für Sozialwesen
G.3
Berufsfachschule für Pflegehilfe
G.4
Fachschule – Fachbereich Sozialwesen, Fachrichtung Heilerziehungspflege
G.5
Fachschule – Fachbereich Sozialwesen, Fachrichtung Heilerziehungspflege (gültig für Schuljahr 2020/2021, Klassenstufen 2 und 3 sowie für Schuljahr 2021/2022, Klassenstufe 3)
G.6
Fachschule – Fachbereich Sozialwesen, Fachrichtung Sozialpädagogik
G.7
Fachschule – Fachbereich Sozialwesen, Fachrichtung Sozialpädagogik, verkürzte Ausbildung
G.8
Fachschule – Fachbereich Sozialwesen, Fachrichtung Sozialpädagogik (gültig für Schuljahr 2020/2021, Klassenstufen 2 und 3 sowie für Schuljahr 2021/2022, Klassenstufe 3)

III.
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Diese Verwaltungsvorschrift tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft. Gleichzeitig tritt die VwV Stundentafeln bbS vom 30. Juli 2015 (MBl. SMK S. 294), enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 14. Dezember 2015 (SächsABl. SDr. S. S 407), außer Kraft.

Dresden, den 27. Juni 2017

Die Staatsministerin für Kultus
Brunhild Kurth

Anlagen zu Ziffer II

Teil A – Berufsschule

Teil B – Berufsfachschule

Teil C – Fachschule

Teil D – Fachoberschule

Teil E – Berufliches Gymnasium

Teil F – Auslaufende Stundentafeln

Teil G – Stundentafeln auf Grund der Corona-Pandemie (gültig ab Schuljahr 2020/2021)