Verwaltungsvorschrift
des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus
zur Zuordnung von Schulleitungsfunktionen zu Ämtern der Sächsischen Besoldungsordnung A
(VwV-SMK Zuordnung Schulleitungsfunktionen)
Vom 27. Juni 2017
Auf der Grundlage von § 92 Absatz 1 des Sächsischen Besoldungsgesetzes vom 18. Dezember 2013 (SächsGVBl. S. 970, 1005), das zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 15. Dezember 2016 (SächsGVBl. S. 630) geändert worden ist, in Verbindung mit § 1 Satz 1 des Sächsischen Verwaltungsvorschriftengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. Februar 2006 (SächsGVBl. S. 25) erlässt das Staatsministerium für Kultus im Einvernehmen mit dem Staatsministerium der Finanzen:
I.
Zuordnung der Schulleitungsfunktionen
Die Zuordnung von Schulleitungsfunktionen zu den in der Anlage 1 zum Sächsischen Besoldungsgesetz ausgebrachten Ämtern für Schulleiter und stellvertretende Schulleiter an öffentlichen Schulen des Freistaates Sachsen erfolgt nach Maßgabe der Anlage zu dieser Verwaltungsvorschrift.
II.
Inkrafttreten
Diese Verwaltungsvorschrift tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2017 in Kraft.
Dresden, den 27. Juni 2017
Die Staatsministerin für Kultus
Brunhild Kurth