Verwaltungsvorschrift
des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus
zur Änderung der VwV Bedarf und Schuljahresablauf 2017/2018
Vom 12. September 2017
I.
Die VwV Bedarf und Schuljahresablauf 2017/2018 vom 10. Mai 2017 (MBl. SMK S. 122) wird wie folgt geändert:
- 1.
- Großbuchstabe C wird wie folgt geändert:
- a)
- Ziffer IV Nummer 4 wird wie folgt gefasst:
- „4.
- Bis zum 5. April 2018 sollen Anträge nach § 73 Satz 3 der Schulordnung Gymnasien Abiturprüfung und nach § 29 Satz 2 der Abendgymnasien- und Kollegverordnung vom 8. September 2008 (SächsGVBl. S. 555, 599), die zuletzt durch Artikel 2 der Verordnung vom 12. Mai 2017 (SächsGVBl. S. 272) geändert worden ist, an den jeweiligen Vorsitzenden des Prüfungsausschusses gestellt werden.“
- b)
- Ziffer VI Nummer 2 wird wie folgt geändert:
- aa)
- Die Überschrift wird um die Wörter „und Kollegs“ ergänzt.
- bb)
-
Dem Buchstaben a wird folgender Satz angefügt:
„Ebenfalls bis zum 29. September 2017 stellen Schüler am Kolleg, die eine schriftliche Feststellungsprüfung in der Herkunftssprache gemäß § 7a Absatz 1 Nummer 2 der Abendgymnasien- und Kollegverordnung ablegen möchten, den Antrag beim Schulleiter.“ - 2.
- Großbuchstabe D Ziffer III Nummer 5 Buchstabe b wird wie folgt gefasst:
- „b)
- Berufliches Gymnasium
- Im Prüfungszeitraum vom 19. April bis zum 18. Mai 2018 findet für die Jahrgangsstufe 13 kein Unterricht statt.“
II.
Diese Verwaltungsvorschrift tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.
Dresden, den 12. September 2017
Die Staatsministerin für Kultus
Brunhild Kurth