Historische Fassung war gültig vom 23.12.2017 bis 05.07.2019

Gesetz
zum Studienakkreditierungsstaatsvertrag

Vom 13. Dezember 2017

Der Sächsische Landtag hat am 13. Dezember 2017 das folgende Gesetz beschlossen:

Artikel 1
Gesetz zum Studienakkreditierungsstaatsvertrag

Dem am 20. Juni 2017 unterzeichneten Staatsvertrag über die Organisation eines gemeinsamen Akkreditierungssystems zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre an deutschen Hochschulen (Studienakkreditierungsstaatsvertrag) wird zugestimmt. Der Studienakkreditierungsstaatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.

Artikel 2
Inkrafttreten

(1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

(2) Der Tag, an dem der Studienakkreditierungsstaatsvertrag nach seinem Artikel 18 Absatz 1 in Kraft tritt, ist durch die Staatskanzlei im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekannt zu machen.

Dresden, den 13. Dezember 2017

Der Landtagspräsident
Dr. Matthias Rößler

Der Ministerpräsident
Michael Kretschmer

Die Staatsministerin für Wissenschaft und Kunst
Dr. Eva-Maria Stange