Gesetz
zum Staatsvertrag über den Rundfunk im vereinten Deutschland

Vom 19. Dezember 1991

Der Sächsische Landtag hat am 19. Dezember 1991 das folgende Gesetz beschlossen:

Artikel 1
Zustimmung zum Staatsvertrag

1Dem am 31. August 1991 unterzeichneten Staatsvertrag zwischen den Bundesländern der Bundesrepublik Deutschland über den Rundfunk im vereinten Deutschland stimmt der Sächsische Landtag zu. 2Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.

Artikel 2
Inkrafttreten

1Dieses Gesetz tritt am Tag seiner Verkündigung in Kraft.
2Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt und ist zu verkünden.

Dresden, den 19. Dezember 1991

Der Ministerpräsident
Prof. Dr. Kurt Biedenkopf

Der Staatsminister der Staatskanzlei
Arnold Vaatz

Änderungsvorschriften