Verwaltungsvorschrift
des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus
über die Fortgeltung von Regelungen in Verwaltungsvorschriften für das Landesamt für Schule und Bildung
(VwV Fortgeltung LaSuB)

Vom 29. Dezember 2017

I.

Regelungen, die in Verwaltungsvorschriften, Förderrichtlinien oder Erlassen des Staatsministeriums für Kultus für die Sächsische Bildungsagentur, für das Sächsische Bildungsinstitut oder für deren Vorgängerbehörden getroffen wurden, gelten für das Landesamt für Schule und Bildung fort.

II.

Diese Verwaltungsvorschrift tritt am 1. Januar 2018 in Kraft.

Dresden, den 29. Dezember 2017

Der Staatsminister für Kultus
Christian Piwarz

Änderungsvorschriften