Bekanntmachung
der Sächsischen Staatskanzlei
über das Inkrafttreten von Abkommen

Vom 14. März 2018

Die Sächsische Staatskanzlei gibt das Inkrafttreten des folgenden Abkommens bekannt:

Das Abkommen zur dritten Änderung des Abkommens über das Deutsche Institut für Bautechnik (3. DIBt-Änderungsabkommen) (SächsGVBl. 2017 S. 179) ist gemäß seiner Nummer 2 am 1. April 2018 in Kraft getreten.

Dresden, den 14. März 2018

Sächsische Staatskanzlei
Hildebrandt
Referatsleiter

Änderungsvorschriften