Richtlinie
des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus
zur Änderung der SMK-ESF-Richtlinie 2014 – 2020

Vom 9. April 2018

Artikel 1

Ziffer II der SMK-ESF-Richtlinie 2014 – 2020 vom 16. November 2015 (SächsABl. S. 1605), zuletzt enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 11. Dezember 2017 (SächsABl. SDr. S. S 409), wird wie folgt geändert:

1.
Buchstabe A wird wie folgt geändert:
 
a)
In Nummer 1.5.1.1 Satz 3 und in Nummer 2.5.1.1 Satz 3 wird jeweils das Wort „Ideenwettwerbe“ durch das Wort „Ideenwettbewerbe“ ersetzt.
 
b)
In Nummer 2.1 Satz 1 werden das Komma am Ende des dritten Anstrichs und die Worte „einschließlich Maßnahmen zur Projektentwicklung und -koordination“ gestrichen.
2.
In Buchstabe B Nummer 3.1.1 Satz 3 wird das Wort „Ideenwettwerbe“ durch das Wort „Ideenwettbewerbe“ ersetzt.
3.
Buchstabe C wird wie folgt geändert:
 
a)
In Nummer 5.1.1 Satz 3 wird das Wort „Ideenwettwerbe“ durch das Wort „Ideenwettbewerbe“ ersetzt.
 
b)
Nummer 6 wird wie folgt gefasst:
„6.
Sonstige Zuwendungsbestimmungen
Die Vorhaben können zur Beachtung des Grundsatzes Umwelt- und Ressourcenschutz den Teilnehmern Wissen zum Thema Umwelt- und Ressourcenschutz vermitteln.“
4.
Buchstabe D wird wie folgt geändert:
 
a)
Nummer 2.1 wird wie folgt gefasst:
„2.1
Vorhaben gemäß Nummer 1.1
Teilnehmer an den geförderten Vorhaben sind die pädagogischen Fachkräfte der Kindertageseinrichtung.“
 
b)
In Nummer 5.1.1 Satz 3 wird das Wort „Ideenwettwerbe“ durch das Wort „Ideenwettbewerbe“ ersetzt.
5.
In Buchstabe F Nummer 1.2 vierter Anstrich werden die Wörter „der Sächsischen Bildungsagentur“ durch die Wörter „des Landesamtes für Schule und Bildung“ ersetzt.

Artikel 2

Diese Richtlinie tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.

Dresden, den 9. April 2018

Der Staatsminister für Kultus
Christian Piwarz