Neunte Verwaltungsvorschrift
des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz
zur Änderung des Organisationsstatuts der Staatsanwaltschaften
Vom 14. Mai 2018
I.
Das Organisationsstatut der Staatsanwaltschaften vom 12. Januar 1998 (SächsJMBl. S. 18), das zuletzt durch die Verwaltungsvorschrift vom 27. April 2017 (SächsJMBl. S. 408) geändert worden ist, zuletzt enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 11. Dezember 2017 (SächsABl. SDr. S. S 366), wird wie folgt geändert:
- 1.
- Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert:
- a)
- Nach der Angabe zu Nummer 23 wird folgende Angabe eingefügt:
- „24.
- Integrierte Ermittlungseinheit Sachsen (INES)“.
- b)
- Die bisherigen Angaben zu den Nummern 24 bis 28 werden die Angaben zu den Nummern 25 bis 29.
- 2.
-
Nach Nummer 23 wird folgende Nummer 24 eingefügt:
- „24.
- Integrierte Ermittlungseinheit Sachsen (INES)
- Bei dem Generalstaatsanwalt wird als besondere Abteilung die Integrierte Ermittlungseinheit Sachsen (INES) mit der Unterabteilung ‚Besondere Verfahren‘, der Zentralstelle Extremismus Sachsen (ZESA) und der Sächsischen Zentralstelle zur Bekämpfung von Cybercrime errichtet. Die Unterabteilung ‚Besondere Verfahren‘ ist zuständig für die Verfolgung gewichtiger Fälle von Korruption und für herausgehobene oder besonders bedeutende Ermittlungsverfahren aus allen Feldern der Kriminalität. Aufgaben, Zuständigkeit und Verfahren der Zentralstelle Extremismus Sachsen (ZESA) und der Sächsischen Zentralstelle zur Bekämpfung von Cybercrime regelt der Staatsminister der Justiz durch Errichtungsverfügung.“
- 3.
- Die bisherigen Nummern 24 bis 28 werden die Nummern 25 bis 29.
II.
Diese Verwaltungsvorschrift tritt am 1. Juni 2018 in Kraft.
Dresden, den 14. Mai 2018
Der Staatsminister der Justiz
Sebastian Gemkow