Bekanntmachung
des Sächsischen Staatsministeriums des Innern
über den Stundensatz zur Honorarberechnung der Prüfsachverständigen für die Prüfung technischer Anlagen und der Prüfsachverständigen für den Erd- und Grundbau
Vom 15. Oktober 2018
Das Staatsministerium des Innern hat gemäß § 41 Absatz 2 Satz 6 der Durchführungsverordnung zur SächsBO in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. September 2004 (SächsGVBl. S. 427), die zuletzt durch die Verordnung vom 5. März 2018 (SächsGVBl. S. 45) geändert worden ist, einmal jährlich den der Honorarberechnung zugrunde zu legenden Stundensatz bekannt zu geben.
Für die Vereinbarung von Honoraren für Bescheinigungsaufträge beträgt ab dem 1. Januar 2019 der Stundensatz nach § 41 Absatz 2 Satz 4 der Durchführungsverordnung zur SächsBO
99 Euro.
Dresden, den 15. Oktober 2018
Sächsisches Staatsministerium des Innern
Mühlberg
Abteilungsleiter