Richtlinie
des Sächsischen Staatsministeriums des Innern
zur Änderung der RL Wohnraumanpassung

Vom 7. Februar 2019

I.

Ziffer VII Nummer 5 der RL Wohnraumanpassung vom 17. Mai 2017 (SächsABl. S. 758), die durch Ziffer III der Richtlinie vom 22. Oktober 2018 (SächsABl. S. 1294) geändert worden ist, enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 4. Dezember 2017 (SächsABl. SDr. S. S 352), wird wie folgt geändert:

1.
In Buchstabe b wird das Wort „Finanzierungsplan“ durch die Wörter „zahlenmäßigen Nachweis ohne Belege und“ ersetzt.
2.
Buchstabe c wird wie folgt gefasst:
„c)
der Erklärung des Zuwendungsempfängers, dass die geförderte Maßnahme entsprechend der Bewilligung durchgeführt wurde.“

II.

Diese Richtlinie tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2019 in Kraft.

Dresden, den 7. Februar 2019

Der Staatsminister des Innern
Prof. Dr. Roland Wöller

Änderungsvorschriften