Verwaltungsvorschrift
der Sächsischen Staatsregierung
zur Änderung des Statutes des Lessing-Preises des Freistaates Sachsen

Vom 9. April 2019

I.

Artikel 1 des Statutes des Lessing-Preises des Freistaates Sachsen in der Fassung der Bekanntmachung vom 6. März 2002 (SächsABl. S. 426), das durch die Verwaltungsvorschrift vom 14. Juli 2009 (SächsABl. S. 1239) geändert worden ist, zuletzt enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 27. November 2017 (SächsABl. SDr. S. S 346), wird wie folgt geändert.

1.
In Satz 1 wird die Angabe „13 000 EUR“ durch die Angabe „20 000 Euro“ und die Angabe „5 500 EUR“ durch die Angabe „7 500 Euro“ ersetzt.
2.
In Satz 2 wird das Wort „Meißner“ durch das Wort „Meissener“ ersetzt.

II.

Das Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst kann den Wortlaut des Statutes des Lessing-Preises des Freistaates Sachsen in der vom Inkrafttreten dieser Verwaltungsvorschrift an geltenden Fassung im Sächsischen Amtsblatt bekannt machen.

III.

Diese Verwaltungsvorschrift tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2019 in Kraft.

Dresden, den 9. April 2019

Der Ministerpräsident
Michael Kretschmer

Die Staatsministerin für Wissenschaft und Kunst
Dr. Eva-Maria Stange