Gesetz
zum Staatsvertrag über die Hochschulzulassung

Vom 19. Juli 2019

Der Sächsische Landtag hat am 2. Juli 2019 das folgende Gesetz beschlossen:

Artikel 1
Gesetz
zum Staatsvertrag über die Hochschulzulassung

1Dem am 4. April 2019 unterzeichneten Staatsvertrag über die Hochschulzulassung wird zugestimmt. 2Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.

Artikel 2
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

(1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

(2) Gleichzeitig tritt das Gesetz zum Staatsvertrag über die gemeinsame Einrichtung für Hochschulzulassung vom 6. April 2017 (SächsGVBl. S. 185) außer Kraft.

(3) Der Tag, an dem der Staatsvertrag über die Hochschulzulassung nach seinem Artikel 19 Absatz 1 in Kraft tritt, ist durch die Staatskanzlei im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekannt zu machen.

Dresden, den 19. Juli 2019

Der Landtagspräsident
Dr. Matthias Rößler

Der Ministerpräsident
Michael Kretschmer

Die Staatsministerin für Wissenschaft und Kunst
Dr. Eva-Maria Stange

Änderungsvorschriften