Richtlinie
des Sächsischen Staatsministeriums für Regionalentwicklung
zur Änderung der RL Brachenberäumung

Vom 6. Februar 2020

I.
Änderung der RL Brachenberäumung

Ziffer VI der RL Brachenberäumung vom 30. Mai 2017 (SächsABl. S. 827), zuletzt enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 27. November 2019 (SächsABl. SDr. S. S 339), wird wie folgt geändert:

1.
Die Nummernbezeichnung „1.“ wird gestrichen.
2.
Nummer 2 wird aufgehoben.

II.
Inkrafttreten

Diese Richtlinie tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.

Dresden, den 6. Februar 2020

Der Staatsminister für Regionalentwicklung
Thomas Schmidt

Änderungsvorschriften