Verwaltungsvorschrift
des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus
zur Änderung der VwV Bedarf und Schuljahresablauf 2019/2020
Vom 26. Februar 2020
I.
Die VwV Bedarf und Schuljahresablauf 2019/2020 vom 10. Mai 2019 (MBl. SMK S. 146), enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 9. Dezember 2019 (SächsABl. SDr. S. S 385), wird wie folgt geändert:
- 1.
- Teil C wird wie folgt geändert:
- In Ziffer IV Nummer 9 Buchstabe b wird die Angabe „dem Zeitraum, der in Nummer 6 geregelt ist“ durch die Angabe „dem Zeitraum, der in Nummer 5 geregelt ist“ ersetzt.
- 2.
- Teil D wird wie folgt geändert:
- a)
- Ziffer I Nummer 4 wird wie folgt gefasst:
- „4.
- Es gelten folgende Sonderregelungen:
- a)
- Berufsfachschule für Krankenpflege, Berufsfachschule für Altenpflege:
- Der Unterricht kann am 1. September 2019 beginnen.
- b)
- Berufsfachschule für Pflegeberufe
- Der Unterricht kann am 1. März 2020 beginnen. Diese Schulen melden den Termin für den Unterrichtsbeginn unverzüglich an das Landesamt für Schule und Bildung.
- c)
- Berufsfachschule für Hebammen und Entbindungspfleger, Berufsfachschule für Notfallsanitäter, Fachschule – Fachbereich Sozialwesen:
- Der Unterricht kann am 1. September 2019 oder am 1. März 2020 beginnen. Diese Schulen melden den gewählten Termin für den Unterrichtsbeginn mindestens zwei Monate vorher an das Landesamt für Schule und Bildung.
- d)
- Berufliches Gymnasium:
- Der Unterricht des Kurshalbjahres 12/I endet am 7. Februar 2020. Der Unterricht des Kurshalbjahres 12/II beginnt am 24. Februar 2020. Der Unterricht des Kurshalbjahres 13/I endet am 20. Dezember 2019. Der Unterricht des Kurshalbjahres 13/II beginnt am 6. Januar 2020.“
- b)
- In Ziffer III Nummer 5 Buchstabe b wird in der Tabelle in der Zeile unter den schriftlichen Prüfungsterminen folgender Prüfungstermin ergänzt:
Ergänzung Prüfungstermin Fach Termin Nachtermin Fach
(G = Grundkurs, L = Leistungskurs)Termin Nach-
terminSchriftliche Prüfung Technik/Maschinenbautechnik (L) DUBAS 8. Mai 2020 11. Juni 2020
II.
Diese Verwaltungsvorschrift tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.
Dresden, den 26. Februar 2020
Der Staatsminister für Kultus
Christian Piwarz