Gesetz
zur Änderung des Sächsischen Ladenöffnungsgesetzes

Vom 5. November 2020

Der Sächsische Landtag hat am 5. November 2020 das folgende Gesetz beschlossen:

Artikel 1

Das Sächsische Ladenöffnungsgesetz vom 1. Dezember 2010 (SächsGVBl. S. 338), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 5. Dezember 2017 (SächsGVBl. S. 658) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
§ 3 Absatz 1 Satz 2 wird wie folgt gefasst:
„Am 24. Dezember und 31. Dezember dürfen Verkaufsstellen, sofern diese Tage auf einen Werktag fallen, von 6 bis 14 Uhr öffnen.“
2.
In § 6 Absatz 1 werden nach der Angabe „24. Dezember“ die Wörter „und 31. Dezember“ eingefügt.
3.
Dem § 7 Absatz 4 wird folgender Satz angefügt:
„Satz 1 Nummer 2 und 3 gilt entsprechend, falls der 31. Dezember auf einen Sonntag fällt.“
4.
In § 8 Absatz 3 Satz 2 werden nach der Angabe „24. Dezember“ die Wörter „, der 31. Dezember“ eingefügt.

Artikel 2

Dieses Gesetz tritt am 1. Dezember 2020 in Kraft.

Dresden, den 5. November 2020

Der Landtagspräsident
Dr. Matthias Rößler

Der Ministerpräsident
Michael Kretschmer

Der Staatsminister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Martin Dulig

Änderungsvorschriften