Gesetz
zum Staatsvertrag
über den Mitteldeutschen Rundfunk (MDR)

Vom 24. März 2021

Der Sächsische Landtag hat am 24. März 2021 das folgende Gesetz beschlossen:

Artikel 1
Zustimmung

1Dem Staatsvertrag über den Mitteldeutschen Rundfunk (MDR) vom 12. Januar 2021 wird zugestimmt. 2Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.

Artikel 2
Inkrafttreten

(1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

(2) Die Staatskanzlei macht im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekannt, ob der Staatsvertrag nach seinem § 44 in Kraft getreten oder gegenstandslos geworden ist.

Dresden, den 24. März 2021

Der Landtagspräsident
Dr. Matthias Rößler

Der Ministerpräsident
Michael Kretschmer

Chef der Staatskanzlei und
Staatsminister für Bundesangelegenheiten und Medien
Oliver Schenk

Änderungsvorschriften