Bekanntmachung
der Sächsischen Staatskanzlei
über das Inkrafttreten von Staatsverträgen

Vom 2. Juli 2021

Die Sächsische Staatskanzlei gibt das Inkrafttreten des folgenden Staatsvertrages bekannt:

Der Staatsvertrag zur Neuregulierung des Glücksspielwesens in Deutschland (Glücksspielstaatsvertrag 2021 – GlüStV 2021) (SächsGVBl. 2021 S. 367) ist gemäß seinem § 35 Absatz 1 am 1. Juli 2021 in Kraft getreten.

Dresden, den 2. Juli 2021

Sächsische Staatskanzlei
Bechtel
Referatsleiterin

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